Sachgründung Weiter Zurück Schließen

Unter einer Sachgründung versteht man - im Gegensatz zur Bargründung - jene Form der Unternehmensgründung, bei der die für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs benötigten Güter als Sacheinlagen oder aber auch in Form immaterieller Vermögensgegenstände (z. B. Patente)  getätigt werden.