Unter einer Sachgründung versteht
man - im Gegensatz zur Bargründung - jene Form der
Unternehmensgründung, bei der die für die
Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs benötigten Güter
als
Sacheinlagen oder aber auch in Form
immaterieller Vermögensgegenstände (z. B.
Patente) getätigt werden.