Sacheinlagen sind die von einem
Unternehmensgründer oder einem Gesellschafter
eines Unternehmens eingebrachten
Sachgüter
(als Gegenstände des
Sachanlagevermögens), die in ihrem abstrakten
Gegenwert mit zum
Eigenkapital des betreffenden Unternehmens
gehören.
Dabei kann es sich um unbebaute oder
bebaute Grundstücke, Fahrzeuge, Computer oder dgl.
handeln.