Sacheinlagen Weiter Zurück Schließen

Sacheinlagen sind die von einem Unternehmensgründer oder einem Gesellschafter eines Unternehmens eingebrachten Sachgüter (als Gegenstände des Sachanlagevermögens), die in ihrem abstrakten Gegenwert mit zum Eigenkapital des betreffenden Unternehmens gehören.

Dabei kann es sich um unbebaute oder bebaute Grundstücke, Fahrzeuge, Computer oder dgl. handeln.

Siehe auch: Einlagenfinanzierung, Sachgründung.