Schuldrecht Weiter Zurück Schließen

Gegenstand des Schuldrechts - als einem wichtigen Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts - sind die rechtlichen Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird dabei zwischen dem Allgemeinen Schuldrecht ( §§ 241 - 432 BGB) und dem Besonderen Schuldrecht (§§ 433 - 853 BGB) unterschieden.

Weitere Details:
Schuldrecht.pdf

Siehe auch: Schuldverhältnisse.