Unternehmergesellschaft Weiter Zurück Schließen

Die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde im Zuge der Reform des GmbH-Rechts durch das zum 1. November 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) als existenzgründerfreundliche Variante der "klassischen" GmbH und als Alternative zu ausländischen Rechtsformen mit geringem Stammkapital eingeführt

Die Gründung einer solchen Gesellschaft ist bereits mit einer Bareinzahlung eines Stammkapitals von (mindestens) 1 Euro möglich. Eine Sachgründung ist nicht möglich.

Die Stammeinlagen der Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) müssen nach der Gründung und vor der Anmeldung zum Handelsregister erbracht werden, damit die Unternehmergesellschaft eingetragen werden kann (§ 5a Abs. 2 GmbHG).
Auch wenn die Gründung einer solchen Gesellschaft mit einem Stammkapital von wenigstens 1 Euro möglich ist, werden in der Praxis höhere Stammeinlagen geleistet, um die Bonität der Gesellschaft zu verbessern.
Ab einem Stammkapital von 25.000 Euro wird jedoch keine Unternehmergesellschaft, sondern eine GmbH im ursprünglichen Sinne (§ 5a Abs. 1 S.1 GmbHG) gegründet!

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Gesellschaft, die ein Unternehmen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, also nicht nur als Handelsgewerbe, führen kann und für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist - wie die herkömmliche GmbH - eine juristische Person, die im Regelfall voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig ist und Jahresabschlüsse nach den Vorschriften des HGB zu erstellen und zu veröffentlichen hat.

Die Firma der Gesellschaft kann eine Personen-, Sach- oder Fantasie-Firma sein. Sie muss die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt" oder die Abkürzung "UG haftungsbeschränkt" tragen. Eine Abkürzung des Zusatzes "haftungsbeschränkt" ist nicht zulässig.

Eine UG haftungsbeschränkt ist im Sinne des HGB ein Formkaufmann.

Die UG (haftungsbeschränkt) hat einen oder mehrere Geschäftsführer, diese müssen nicht zwangsläufig Gesellschafter der Gesellschaft sein.
Als Sitz der Gesellschaft gilt jener Ort, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist.