Gesellschaft mit beschränkter Haftung Weiter Zurück Schließen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine teils kapitalbezogene, teils personenbezogene Körperschaft (Kapitalgesellschaft).

Sie verfolgt wirtschaftliche Zwecke und betreibt daher ein kaufmännisches Unternehmen, das über ein in bestimmter Höhe festgesetztes Stammkapital verfügt. Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nur insoweit persönlich und solidarisch, solange das Stammkapital noch nicht in voller Höhe eingezahlt ist (vgl. §§ 1 ff. GmbHG)

Die GmbH stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit (= juristische Person) dar und ist körperschaftlich aufgebaut. Sie ist nach § 6 HGB Kaufmann im Rechtssinne.

Die Geschäftsführung obliegt in der Regel den Gründungsgesellschaftern (Selbstorganschaft). Sie kann aber auch einem Dritten als Nicht-Gesellschafter übertragen werden (Drittorganschaft).

In Deutschland muss das Stammkapital mindestens 25.000,00 EUR betragen. Von diesem Betrag sind 50 % (also mindestens 12.500, 00 EUR) bei Gründung durch Geld- und/oder Sacheinlagen einzuzahlen.

Eine einzelne Stammeinlage muss mindestens 100,00 EUR betragen und im Weiteren durch 50 teilbar sein. Sie kann in Form einer Sach- und/oder Geldeinlage erfolgen. Die sich aus einer Stammeinlage ableitenden Gesellschafterrechte werden als Geschäftsanteil bezeichnet.

Die GmbH kann ihren Firmennamen frei wählen. Es können hierfür Personennamen der Gesellschafter, Sachnamen oder Phantasienamen verwendet werden, jedoch stets ergänzt durch das Kürzel "GmbH" oder ausgeschrieben als "Gesellschaft [für Unternehmenszweck] mit beschränkter Haftung".

Die GmbH wird am Sitz der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. An die ordnungsgemäße Buchführung des Unternehmens werden hohe Anforderungen gestellt.

Das höchste Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Das Stimmrecht richtet sich nach der Höhe der Einlagen auf das Stammkapital.

Seit 1981 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, eine sog. Einmann-GmbH zu gründen und als Einzelfirma mit beschränkter Haftung zu führen.

Einzelheiten:

GmbH