Die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
ist eine teils kapitalbezogene, teils
personenbezogene Körperschaft (Kapitalgesellschaft).
Sie verfolgt
wirtschaftliche Zwecke und betreibt daher ein
kaufmännisches
Unternehmen, das über ein in bestimmter Höhe
festgesetztes Stammkapital verfügt. Die Gesellschaft
haftet für ihre
Verbindlichkeiten nur mit dem
Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nur
insoweit persönlich und solidarisch, solange das
Stammkapital noch nicht in voller Höhe eingezahlt
ist (vgl. §§ 1 ff.
GmbHG)
Die GmbH stellt eine
eigene Rechtspersönlichkeit (=
juristische
Person) dar und ist körperschaftlich aufgebaut.
Sie ist nach § 6 HGB
Kaufmann im Rechtssinne.
Die
Geschäftsführung obliegt in der Regel den
Gründungsgesellschaftern (Selbstorganschaft).
Sie kann aber auch einem Dritten als
Nicht-Gesellschafter übertragen werden (Drittorganschaft).
In Deutschland
muss das Stammkapital mindestens 25.000,00 EUR
betragen. Von diesem Betrag sind 50 % (also
mindestens 12.500, 00 EUR) bei Gründung durch Geld-
und/oder Sacheinlagen einzuzahlen.
Eine einzelne
Stammeinlage muss mindestens 100,00 EUR
betragen und im Weiteren durch 50 teilbar sein. Sie
kann in Form einer Sach- und/oder Geldeinlage
erfolgen. Die sich aus einer Stammeinlage
ableitenden Gesellschafterrechte werden als
Geschäftsanteil bezeichnet.
Die GmbH kann ihren
Firmennamen
frei wählen. Es können hierfür Personennamen der
Gesellschafter, Sachnamen oder Phantasienamen
verwendet werden, jedoch stets ergänzt durch das
Kürzel "GmbH" oder ausgeschrieben
als "Gesellschaft [für Unternehmenszweck] mit
beschränkter Haftung".
Die GmbH wird am Sitz
der Gesellschaft in das
Handelsregister eingetragen. An die
ordnungsgemäße
Buchführung des Unternehmens werden hohe
Anforderungen gestellt.
Das höchste Organ der
GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Das
Stimmrecht richtet sich nach der Höhe der Einlagen
auf das Stammkapital.
Seit 1981 gibt es in
Deutschland die Möglichkeit, eine sog.
Einmann-GmbH zu gründen und als Einzelfirma mit
beschränkter Haftung zu führen.
Einzelheiten:
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