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Das Umsatzkostenverfahren (UKV) ist
neben dem
Gesamtkostenverfahren ein zweites Verfahren der
handelsrechtlich bestimmten
Gewinn- und Verlustrechnung gem.§
275
HGB).
Das Umsatzkostenverfahren ist eine
Absatz-Aufwands-Rechnung. Dies bedeutet, dass im
Bereich des Betriebsprozesses den in einer Periode
T erzielten
Erlösen aus Umsatz jene
Herstellungskosten gegenübergestellt werden, die
genau für diese Umsätze aufgewendet wurden,
unabhängig davon, in welcher Periode diese Kosten
angefallen sind.
Der Saldo aus
"Umsatzerlösen" und "Herstellungskosten der zur
Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen"
liefert ein Bruttoergebnis aus Umsatz.
Bestandsänderungen sowie andere aktivierte
Eigenleistungen werden beim Umsatzkostenverfahren
explizit nicht ausgewiesen, da diese Positionen
keine oder noch keine Erlöse bewirkt haben.
Das Umsatzkostenverfahren unterscheidet sich vom
Gesamtkostenverfahren nur im Bereich des
Betriebsprozesses, wobei das Betriebsergebnis bei
beiden Verfahren zum gleichen zahlenmäßigen Resultat
führt!
Weitere Details:
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