Umsatzkostenverfahren Weiter Zurück Schließen

Das Umsatzkostenverfahren (UKV) ist neben dem Gesamtkostenverfahren ein zweites Verfahren der handelsrechtlich bestimmten Gewinn- und Verlustrechnung  gem.§ 275 HGB).

Das Umsatzkostenverfahren ist eine Absatz-Aufwands-Rechnung. Dies bedeutet, dass im Bereich des Betriebsprozesses den in einer Periode T erzielten Erlösen aus Umsatz jene Herstellungskosten gegenübergestellt werden, die genau für diese Umsätze aufgewendet wurden, unabhängig davon, in welcher Periode diese Kosten angefallen sind.

Der Saldo aus "Umsatzerlösen" und "Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen" liefert ein Bruttoergebnis aus Umsatz.

Bestandsänderungen sowie andere aktivierte Eigenleistungen werden beim Umsatzkostenverfahren explizit nicht ausgewiesen, da diese Positionen keine oder noch keine Erlöse bewirkt haben.

Das Umsatzkostenverfahren unterscheidet sich vom Gesamtkostenverfahren nur im Bereich des Betriebsprozesses, wobei das Betriebsergebnis bei beiden Verfahren zum gleichen zahlenmäßigen Resultat führt!

Weitere Details:

Umsatzkostenverfahren.pdf