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Unter Umwandlung ist die handels-
und gesellschaftsrechtliche Veränderung (Wandlung)
der Rechtsform eines Rechtsträgers
(z. B. eines Unternehmens) zu verstehen.
Rechtsgrundlage für derartige Veränderungen bildet
das Umwandlungsgesetz (UmwG) sowie
im Weiteren das Umwandlungssteuergesetz
(UmwStG).
Anlässe und Gründe
für eine Umwandlung können sein:
- Vergrößerung der Eigenkapitalbasis,
- Begegnung
zunehmender unternehmerischer Risiken,
- Beherrschung neuer wirtschaftlicher Verflechtungen,
- Neuausrichtung der Unternehmensführung,
- Begegnung bzw. Ausschöpfen der Wirkung
steuerrechtlicher Regelungen
u. a. m.
In § 1 UmwG werden als Formen einer
Umwandlung aufgeführt:
" Rechtsträger mit Sitz
im Inland können umgewandelt werden 1. durch
Verschmelzung; 2. durch Spaltung (Aufspaltung,
Abspaltung, Ausgliederung); 3. durch
Vermögensübertragung; 4. durch Formwechsel."
Siehe auch:
Unternehmenskonzentrationen,
Unternehmenszusammenschlüsse. |
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