Umwandlung Weiter Zurück Schließen

Unter Umwandlung ist die handels- und gesellschaftsrechtliche Veränderung (Wandlung) der Rechtsform eines Rechtsträgers (z. B. eines Unternehmens) zu verstehen.

Rechtsgrundlage für derartige Veränderungen bildet das Umwandlungsgesetz (UmwG) sowie im Weiteren das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG).

Anlässe und Gründe für eine Umwandlung können sein:
  • Vergrößerung der Eigenkapitalbasis,
  • Begegnung zunehmender unternehmerischer Risiken,
  • Beherrschung neuer wirtschaftlicher Verflechtungen,
  • Neuausrichtung der Unternehmensführung,
  • Begegnung bzw. Ausschöpfen der Wirkung steuerrechtlicher Regelungen
u. a. m.

In § 1 UmwG werden als Formen einer Umwandlung aufgeführt:

"  Rechtsträger mit Sitz im Inland können umgewandelt werden
     1. durch Verschmelzung;
     2. durch Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung);
     3. durch Vermögensübertragung;
     4. durch Formwechsel."


Siehe auch: Unternehmenskonzentrationen, Unternehmenszusammenschlüsse.