|  | 
				
					|  | 
				
					| 
 | 
				
					| 
						
							|  | Unter Umwandlung ist die handels- 
							und gesellschaftsrechtliche Veränderung (Wandlung) 
							der Rechtsform eines Rechtsträgers 
							(z. B. eines Unternehmens) zu verstehen. 
 Rechtsgrundlage für derartige Veränderungen bildet 
							das Umwandlungsgesetz (UmwG) sowie 
							im Weiteren das Umwandlungssteuergesetz 
							(UmwStG).
 
 Anlässe und Gründe 
							für eine Umwandlung können sein:
 
								u. a. m.Vergrößerung der Eigenkapitalbasis, 
								Begegnung 
							zunehmender unternehmerischer Risiken, 
								Beherrschung neuer wirtschaftlicher Verflechtungen,
								Neuausrichtung der Unternehmensführung, 
								Begegnung bzw. Ausschöpfen der Wirkung 
							steuerrechtlicher Regelungen 
 In § 1 UmwG werden als Formen einer 
							Umwandlung aufgeführt:
 
 "  Rechtsträger mit Sitz 
							im Inland können umgewandelt werden
 1. durch 
							Verschmelzung;
 2. durch Spaltung (Aufspaltung, 
							Abspaltung, Ausgliederung);
 3. durch 
							Vermögensübertragung;
 4. durch Formwechsel."
 
 Siehe auch:
							
							Unternehmenskonzentrationen,
							
							Unternehmenszusammenschlüsse.
 |  | 
				
					| 
 |