Umweltschutz Weiter Zurück Schließen

Als Umweltschutz ist die zentrale Aufgabe der Menschen zu verstehen, die natürliche Umwelt nachhaltig zu schonen und zu erhalten.

 Zum Umweltschutz werden folgende Sachgebiete gerechnet:
  • der Immissionsschutz,
  • der Strahlenschutz,
  • der Gewässerschutz und die wasserwirtschaftlichen Prozesse,
  • der Naturschutz und die Landschaftspflege sowie
  • die ordnungsmäßige Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung.
Dabei werden folgende Prinzipien in Umweltrecht umzusetzen:
  • Verursachungsprinzip (jeder Verursacher von Schadstoffen u. a. hat die von ihm verursachten Umweltbelastungen bzw. Umweltschäden auf eigene Kosten zu bereinigen und dafür auch die Kosten zu tragen).
  • Vorsorgeprinzip (Unternehmen sind dafür verantwortlich, bei ihrer Produkt- und Prozessgestaltung dafür Sorge zu tragen, dass unnötige Umweltbelastungen oder gar Umweltschäden erst gar nicht entstehen). Dies betrifft sowohl die technische Vorsorge (z. B. Reduzierung des Energie- und Rohstoffverbrauchs in der Produktion und bei der Nutzung der Produkte, die Abfallvermeidung u. a.) als auch die Nachsorge (z. B. Einsatz von Filteranlagen, Kläranlagen u. a.).
  • Kooperationsprinzip (Sicherung der Zusammenarbeit zwischen Betreibern Umwelt gefährdender Anlagen mit den zuständigen Behörden wie Umweltämter).
  • Gemeinlastprinzip (Wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist, sind die Kosten der Beseitigung von Umweltbelastungen und Umweltschäden durch die Allgemeinheit (Bund, Länder, Kommunen) zu tragen.
Siehe: Umweltschutzmanagement, Abfall