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Als Umweltschutz ist die
zentrale Aufgabe der Menschen zu verstehen, die
natürliche
Umwelt nachhaltig zu schonen und zu erhalten.
Zum Umweltschutz werden folgende Sachgebiete
gerechnet:
- der Immissionsschutz,
- der Strahlenschutz,
- der Gewässerschutz und die
wasserwirtschaftlichen Prozesse,
- der Naturschutz und die Landschaftspflege
sowie
- die ordnungsmäßige Abfallwirtschaft und
Abfallentsorgung.
Dabei werden folgende Prinzipien in
Umweltrecht umzusetzen:
- Verursachungsprinzip (jeder Verursacher von
Schadstoffen u. a. hat die von ihm verursachten
Umweltbelastungen bzw. Umweltschäden auf eigene
Kosten zu bereinigen und dafür auch die Kosten
zu tragen).
- Vorsorgeprinzip
(Unternehmen sind dafür verantwortlich, bei
ihrer Produkt- und Prozessgestaltung dafür Sorge
zu tragen, dass unnötige Umweltbelastungen oder
gar Umweltschäden erst gar nicht entstehen).
Dies betrifft sowohl die technische Vorsorge (z.
B. Reduzierung des Energie- und
Rohstoffverbrauchs in der Produktion und bei der
Nutzung der Produkte, die Abfallvermeidung u.
a.) als auch die Nachsorge (z. B. Einsatz von
Filteranlagen, Kläranlagen u. a.).
- Kooperationsprinzip
(Sicherung der Zusammenarbeit zwischen
Betreibern Umwelt gefährdender Anlagen mit den
zuständigen Behörden wie Umweltämter).
- Gemeinlastprinzip (Wenn der
Verursacher nicht zu ermitteln ist, sind die
Kosten der Beseitigung von Umweltbelastungen und
Umweltschäden durch die Allgemeinheit (Bund,
Länder, Kommunen) zu tragen.
Siehe:
Umweltschutzmanagement,
Abfall
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