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Das Umweltschutzmanagement ist eine
querschnittsbezogene betrieblichen Funktion
zur Sicherung des
Umweltschutzes, die untrennbar mit den Aufgaben
des
Geschäftsbetriebs von Unternehmen
verbunden ist.
Durch das Umweltschutzmanagement sind
wirksame Lösungen zur Minderung
- der durch die
Produktionstätigkeit - vor allem der
Industrie-Unternehmen - verursachten
Umweltbelastungen (Rohstoff- und Energieverbrauch,
Emissionen u. a.) und
- der bei der Nutzung der
Produkte des betreffenden Unternehmens ausgehenden
Ressourceninanspruchnahme (z. B. Stahl,
Elektroenergie, Benzin) bzw. Umweltbelastungen
(Lärm, Schadstoffausstoß u. a.) sowie
- der bei der
Entsorgung der Produkte ausgehenden
Umweltbelastungen
zu erarbeiten und umzusetzen,
um auf diese Weise den erforderlichen Beitrag zur
Nachhaltigkeit in der Nutzung natürlicher Ressourcen
und der Sicherung der Lebensgrundlagen der Menschen
zu leisten.
Das Umweltschutzmanagement der Unternehmen hat
dabei die Forderungen des Umweltrechts
umzusetzen, siehe hierzu:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
Verpackungsverordnung (VerpackV),
Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO),
DIN ISO 14001,
EMAS (Eco-Management and Audit Sheme)
u. a. |
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