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Der Unternehmenszweck kennzeichnet
die grundlegende Bestimmung des Gegenstandes der
Tätigkeit eines
Unternehmens, seine (selbstbestimmte) Funktion,
die das Unternehmen als Ganzes nach außen und nach
innen zu erfüllen hat.
Diese Zweckbestimmung
ist im Gesellschaftsvertrag, in der Satzung bzw. im
Statut des Unternehmens explizit zu verankern.
Sie ist zugleich Ausgangspunkt für die Firmierung
des Unternehmens, das heißt für die Bestimmung einer
Firma im Sinne des Namens, unter dem das
Unternehmen im Wirtschaftsleben tätig sein will.
In der Regel ist der Unternehmenszweck
umfassender als der eigentliche Betriebszweck.
Letzterer bezieht sich auf jenen Gegenstand der
Unternehmenstätigkeit, der die Leistungserstellung
und -verwertung von betriebsprozessbezogenen
Ertragsgütern zum Inhalt hat, während zum
Unternehmenszweck durchaus gehören kann,
Beteiligungen an anderen Unternehmen einzugehen,
Ausleihungen vorzunehmen und dgl. mehr.
Siehe auch:
Unternehmensgründung. |
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