Unternehmenszweck Weiter Zurück Schließen

Der Unternehmenszweck kennzeichnet die grundlegende Bestimmung des Gegenstandes der Tätigkeit eines Unternehmens, seine (selbstbestimmte) Funktion, die das Unternehmen als Ganzes nach außen und nach innen zu erfüllen hat.

Diese Zweckbestimmung ist im Gesellschaftsvertrag, in der Satzung bzw. im Statut des Unternehmens explizit zu verankern.
Sie ist zugleich Ausgangspunkt für die Firmierung des Unternehmens, das heißt für die Bestimmung einer Firma im Sinne des Namens, unter dem das Unternehmen im Wirtschaftsleben tätig sein will.

In der Regel ist der Unternehmenszweck umfassender als der eigentliche Betriebszweck. Letzterer bezieht sich auf jenen Gegenstand der Unternehmenstätigkeit, der die Leistungserstellung und -verwertung von betriebsprozessbezogenen Ertragsgütern zum Inhalt hat, während zum Unternehmenszweck durchaus gehören kann, Beteiligungen an anderen Unternehmen einzugehen, Ausleihungen vorzunehmen und dgl. mehr.


Siehe auch: Unternehmensgründung.