Firma Weiter Zurück Schließen

Im handelsrechtlichen Sinne ist unter Firma der Name zu verstehen, unter dem ein Kaufmann/Unternehmen den Geschäftsbetrieb gestaltet und unter dem er - bei Vorliegen der Pflicht - in das Handelsregister eingetragen ist (§ 17 HGB).

Es ist zugleich der Name, mit dem er unterzeichnet, unter dem er klagt und verklagt werden kann.

Im HGB (insbes. §§ 3, 18, 21, 22, 30 und 37) werden folgende Firmengrundsätze bestimmt:

  • Firmenwahrheit, d. h. der Unternehmenszweck und das Geschäftsfeld als "Firmenkern", muss bei der Gründung wahr sein,
  • Firmenklarheit, d. h. Firmenzusätze dürfen die Geschäftspartner bzw. die Öffentlichkeit nicht über Art und Umfang der Geschäfte täuschen,
  • Firmenbeständigkeit, d. h. die Firma soll auch bei Wechsel des Inhabers erhalten bleiben,
  • Firmenausschließlichkeit, d. h. an einem Ort sollen sich Firmen unterscheiden, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.

Es werden folgende Firmenarten unterschieden:

Hinweis:

Mit dem "Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts ..." (Handelsrechtsreformgesetz) vom 01. Juli 1998 wurde in Deutschland das Firmenrecht den neuen Wirtschaftsbedingungen angepasst. Danach haben nunmehr auch Einzelkaufleute und Personengesellschaften die Möglichkeit, einen Sach- oder Phantasienamen als Firma zu wählen.

Die Firma ist anzumelden bei

  • dem Gewerbeaufsichtsamt,
  • der Krankenkasse (für Mitarbeiter des Unternehmens),
  • der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung für Mitarbeiter),
  • dem Finanzamt (zwecks Zuordnung einer Steuernummer),
  • der Industrie- und Handelskammer,
  • der Post (Firmenanschrift, Zustellung der Geschäftspost),
  • einem Telefon-Dienstanbieter (Telefon-, Faxanschluss),
  • dem Amtsgericht (nur bei Eintragung in das Handelsregister),
  • dem Arbeitsamt (Zuerkennung einer Betriebsnummer).
Siehe auch: Firmenwert, Kaufleute, Unternehmen