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							 Ein Unternehmer 
							ist eine natürliche oder juristische
							Person 
							oder eine rechtsfähige
							
							Personengesellschaft, die eine gewerbliche oder 
							berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (vgl. § 
							2, Abs. 1
							
							UStG, § 14
							BGB) 
							Unternehmer erstellen 
							aus Eigeninitiative und mit eigenem Risiko
							Güter zur 
							Fremdbedarfsdeckung, um über die Verwertung dieser 
							Güter am Markt
							Gewinne zu erzielen. 
							Der härter gewordene 
							Wettbewerb zwingt den Unternehmer, innovativ 
							zu sein, d. h. er muss mit Produktneuheiten und 
							Verfahrensneuheiten "Kundenzufriedenheit" halten und 
							ausbauen. Damit wird der Unternehmer zum Motor 
							technischer und wirtschaftlicher Veränderungen. 
							Das Interesse an
							Innovationen und 
							die Fähigkeit, Innovationen hervorzubringen, ist 
							somit ein entscheidender Gradmesser für die 
							persönliche Eignung als Unternehmer. 
							Siehe auch:
							Kaufmann,
							
							Verbraucher. 
							
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