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Ein Unternehmer
ist eine natürliche oder juristische
Person
oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die eine gewerbliche oder
berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (vgl. §
2, Abs. 1
UStG, § 14
BGB)
Unternehmer erstellen
aus Eigeninitiative und mit eigenem Risiko
Güter zur
Fremdbedarfsdeckung, um über die Verwertung dieser
Güter am Markt
Gewinne zu erzielen.
Der härter gewordene
Wettbewerb zwingt den Unternehmer, innovativ
zu sein, d. h. er muss mit Produktneuheiten und
Verfahrensneuheiten "Kundenzufriedenheit" halten und
ausbauen. Damit wird der Unternehmer zum Motor
technischer und wirtschaftlicher Veränderungen.
Das Interesse an
Innovationen und
die Fähigkeit, Innovationen hervorzubringen, ist
somit ein entscheidender Gradmesser für die
persönliche Eignung als Unternehmer.
Siehe auch:
Kaufmann,
Verbraucher.
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