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Die Wachstumspolitik (des Staates)
umfasst jene Maßnahmen, die vordergründig das
Wirtschaftswachstum in der jeweiligen
Volkswirtschaft bzw. im gegebenen
Wirtschaftsraum stabilisieren bzw. beschleunigen
sollen.
Maßstab für die Wirkung der
Wachstumspolitik ist die Zunahme der zentralen
volkswirtschaftlichen Kennzahlen
"Bruttoinlandsprodukt" (BIP) und "Bruttonationaleinkommen"
(BNE). Weitere Kriterien der Bewertung der
Wachstumspolitik sind die Ausgaben des Staates für
Investitionen, im Bereich
Forschung und Entwicklung u. a.
Die Wachstumspolitik
- als en Kern der
Wirtschaftspolitik - ist somit eng
verbunden mit der
- Wettbewerbspolitik,
- Technologiepolitik,
- Bildungspolitik,
- Umweltpolitik,
- Infrastrukturpolitik,
- Außenhandelspolitik
u. a.
"Langfristiges und stetiges
Wirtschaftswachstum auf Grundlage der Sozialen
Marktwirtschaft ist ein zentrales Ziel der
Wirtschaftspolitik. So beruht das
wirtschaftspolitische Handeln auf den Prinzipien von
Wettbewerbsfreiheit, Eigenverantwortung und
Subsidiarität...
Solide Finanzen und
dauerhaftes Wachstum sind zwei Seiten einer
Medaille. Das Vertrauen in langfristig tragfähige
Staatsfinanzen zu sichern, ist gerade angesichts der
Verschuldungsproblematik im Euroraum eine zentrale
Aufgabe...
Zugleich wird bei der
Haushaltskonsolidierung bzw. bei der Zusammensetzung
von Ausgaben und Einnahmen auf die
Wachstumsfreundlichkeit geachtet. So werden bei den
Ausgaben Umschichtungen in Richtung
Zukunftsinvestitionen vorgenommen. Für Bildung,
Forschung und Innovation beispielsweise stehen für
die laufende Legislaturperiode trotz Konsolidierung
voraussichtlich zusätzlich 13,3 Mrd. Euro bereit."
Quelle:
Siehe auch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(Stichwort "Wachstumspolitik").
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