Werbungskosten Weiter Zurück Schließen

Unter Werbungskosten sind - im steuerrechtlichen Sinne - alle Aufwendungen zu verstehen, die mit dem Ziel des Erwerbs, der Sicherung und des Erhalts von Einnahmen getätigt wurden bzw. getätigt werden müssen.

Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkommensteuer bei jener Einkunftsart abzuziehen, bei der sie im Kontext zu den betreffenden Einnahmen angefallen sind.
Im Allgemeinen sind Werbungskosten belegmäßig nachzuweisen. Bei einigen Positionen können aber auch Werbungskostenpauschbeträge angesetzt werden, vorausgesetzt, es sind Einnahmen angefallen und die tatsächlich angefallenen Werbungskosten überschreiten nicht die Höhe des Pauschbetrages (z. B. Werbungskostenpauschbetrag für Büromaterial und sonstige Aufwendungen bei der Einkunftsart "Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit").