Werkliefervertrag Weiter Zurück Schließen

Ein Werkliefervertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zur Herstellung und Lieferung eines Werkes (siehe Werkvertrag).
Eine Werklieferung liegt vor, wenn ein Unternehmen für die Realisierung eines Kundenauftrages sowohl die Hauptstoffe selbst beschafft als auch die Be- und Verarbeitung dieser Stoffe für das an den Kunden zu liefernde Werk vornimmt.
Beispiele:
Ein Schneidermeister stellt für einen Kunden einen Maßanzug her, für den er selbst den Stoff beschafft.
Ein Bauträger erstellt im Auftrag eines Kunden ein Einfamilienhaus, für das er sämtliche Baustoffe selbst besorgt.

Typisches Merkmal einer Werklieferung ist - aus umsatzsteuerlicher Sicht - die Verbindung von "Lieferung" und "sonstigen Leistungen".