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Ein Werkliefervertrag ist eine
vertragliche Vereinbarung zur Herstellung und
Lieferung eines Werkes (siehe
Werkvertrag).
Eine Werklieferung liegt vor, wenn ein Unternehmen
für die Realisierung eines Kundenauftrages sowohl
die Hauptstoffe selbst beschafft als auch die Be-
und Verarbeitung dieser Stoffe für das an den Kunden
zu liefernde Werk vornimmt. Beispiele:
Ein Schneidermeister stellt für einen Kunden einen
Maßanzug her, für den er selbst den Stoff beschafft.
Ein Bauträger erstellt im Auftrag eines Kunden ein
Einfamilienhaus, für das er sämtliche Baustoffe
selbst besorgt.
Typisches Merkmal einer
Werklieferung ist - aus umsatzsteuerlicher Sicht -
die Verbindung von "Lieferung"
und "sonstigen
Leistungen".
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