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Ein Werkvertrag ist ein Vertrag,
bei dem sich ein Unternehmen zur Herstellung eines
Werkes (körperlicher oder geistiger Natur), der
andere Vertragspartner zur Beschaffung der
Hauptstoffe sowie zur Abnahme und zur Bezahlung des
Werkes verpflichtet (siehe auch: § 633
BGB).
Beispiele: Ein
Schneidermeister stellt für einen Kunden einen
Maßanzug her, für den der Kunde den Stoff beschafft
und dem Schneidermeister übergibt. Ein
Unternehmen beauftragt einen Werbedesigner, eine
Werbebotschaft in Form einer Grafik zu erstellen.
Ein Bildungsträger beauftragt einen
Software-Entwicklung mit der Entwicklung einer
einsatzbereiten Lernsoftware für das E-Learning.
Siehe auch:
Werkliefervertrag.
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