Werkvertrag Weiter Zurück Schließen

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmen zur Herstellung eines Werkes (körperlicher oder geistiger Natur), der andere Vertragspartner zur Beschaffung der Hauptstoffe sowie zur Abnahme und zur Bezahlung des Werkes verpflichtet (siehe auch: § 633 BGB).

Beispiele:

Ein Schneidermeister stellt für einen Kunden einen Maßanzug her, für den der Kunde den Stoff beschafft und dem Schneidermeister übergibt.
Ein Unternehmen beauftragt einen Werbedesigner, eine Werbebotschaft in Form einer Grafik zu erstellen.
Ein Bildungsträger beauftragt einen Software-Entwicklung mit der Entwicklung einer einsatzbereiten Lernsoftware für das E-Learning.

Siehe auch: Werkliefervertrag.