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Unter Wertberichtigung ist eine
Korrektur der
Bewertung eines Vermögensgegenstandes auf der
Aktiv-Seite der
Bilanz
zur Darstellung einer nachweislichen Wertminderung
beim betreffenden Vermögensgegenstand zu verstehen.
Die vorgenommene Korrektur wird auf der
Passiv-Seite der Bilanz ausgewiesen (siehe
Einzelwertberichtigung bzw.
Pauschalwertberichtigung bei Forderungen).
Auf diese Weise bleibt auf der Aktiv-Seite der
ursprüngliche Wertansatz für die betreffende
Vermögensposition erhalten. Bei
Kapitalgesellschaften ist allerdings ein solcher
passivischer Ausweis einer Wertminderung nicht mehr
zulässig (siehe
indirekte Abschreibung).
Beispiel: Pauschalwertberichtigung bei
Forderungen:
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