Wertberichtigung Weiter Zurück Schließen

Unter Wertberichtigung ist eine Korrektur der Bewertung eines Vermögensgegenstandes auf der Aktiv-Seite der Bilanz zur Darstellung einer nachweislichen Wertminderung beim betreffenden Vermögensgegenstand zu verstehen.
Die vorgenommene Korrektur wird auf der Passiv-Seite der Bilanz ausgewiesen (siehe Einzelwertberichtigung bzw. Pauschalwertberichtigung bei Forderungen).
Auf diese Weise bleibt auf der Aktiv-Seite der ursprüngliche Wertansatz für die betreffende Vermögensposition erhalten. Bei Kapitalgesellschaften ist allerdings ein solcher passivischer Ausweis einer Wertminderung nicht mehr zulässig (siehe indirekte Abschreibung).

Beispiel: Pauschalwertberichtigung bei Forderungen: