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n der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird die
Bruttowertschöpfung als Saldo
zwischen dem in einer Rechnungsperiode geschaffenen
Produktionswert und den zu seiner
Erstellung verbrauchten Vorprodukte
bzw. Vorleistungen definiert.
Der Produktionswert repräsentiert die in der Periode
erstellten Güter, bewertet zu Marktpreisen bzw. zu
Herstellungskosten. Er wird im
volkswirtschaftlichen Produktionskonto auf der
HABEN-Seite ausgewiesen. Die Vorleistungen
repräsentieren demgegenüber im Wertausdruck die in
der Periode verbrauchten Roh-, Betriebs-,
Hilfsstoffe, Vorprodukte und sonstige Leistungen.
Diese Vorleistungen werden im Produktionskonto auf
der SOLL-Seite ausgewiesen.
Der Gegenwert für den Verzehr der dauerhaften
Produktionsmittel sind die Abschreibungen. Sie
werden gleichfalls auf der SOLL-Seite des
Produktionskontos notiert. Des Weiteren werden
auf der SOLL-Seite die indirekten Steuern
ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um jene
Steuern, die bei der Gewinnermittlung abzugsfähig
sind (Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Grundsteuer,
Zölle u. a.). Zu diesen indirekten Steuern
werden die staatlichen Subventionen gegengerechnet,
da es sich hier um Zuwendungen an Unternehmen
handelt, denen keine marktmäßige Gegenleistung
gegenübersteht.
Im Ergebnis dieser Abzüge
bzw. Hinzurechnungen erhalten wir den Wert der
Nettowertschöpfung. Diese Größe
repräsentiert das sog. Faktoreinkommen, und zwar a)
das Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (Löhne,
Gehälter) und Einkommen aus Unternehmertätigkeit und
Vermögen (erfasste Zinsen, Pachten, Mieten sowie -
als Restgröße - ausgeschüttete und nicht
ausgeschüttete Gewinne). |
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