Wertschöpfung (VWL) Weiter Zurück Schließen

n der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird die Bruttowertschöpfung als Saldo zwischen dem in einer Rechnungsperiode geschaffenen Produktionswert und den zu seiner Erstellung verbrauchten Vorprodukte bzw. Vorleistungen definiert.
Der Produktionswert repräsentiert die in der Periode erstellten Güter, bewertet zu Marktpreisen bzw. zu Herstellungskosten.
Er wird im volkswirtschaftlichen Produktionskonto auf der HABEN-Seite ausgewiesen.
Die Vorleistungen repräsentieren demgegenüber im Wertausdruck die in der Periode verbrauchten Roh-, Betriebs-, Hilfsstoffe, Vorprodukte und sonstige Leistungen. Diese Vorleistungen werden im Produktionskonto auf der SOLL-Seite ausgewiesen.


Der Gegenwert für den Verzehr der dauerhaften Produktionsmittel sind die Abschreibungen. Sie werden gleichfalls auf der SOLL-Seite des Produktionskontos notiert.
Des Weiteren werden auf der SOLL-Seite die indirekten Steuern ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um jene Steuern, die bei der Gewinnermittlung abzugsfähig sind (Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Grundsteuer, Zölle u. a.).
Zu diesen indirekten Steuern werden die staatlichen Subventionen gegengerechnet, da es sich hier um Zuwendungen an Unternehmen handelt, denen keine marktmäßige Gegenleistung gegenübersteht.

Im Ergebnis dieser Abzüge bzw. Hinzurechnungen erhalten wir den Wert der Nettowertschöpfung. Diese Größe repräsentiert das sog. Faktoreinkommen, und zwar a) das Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (Löhne, Gehälter) und Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (erfasste Zinsen, Pachten, Mieten sowie - als Restgröße - ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne).