|
|
|
|
Als Wiederbeschaffungskosten werden
wird jener Wert bezeichnet, zu dem am Bilanzstichtag
eine Vermögensgegenstand wieder beschafft werden
könnte. So werden beispielsweise im Rahmen der
kalkulatorischen Abschreibung Wertgrößen für
Anlagegüter angesetzt, die den voraussichtlichen
Preis zur Wiederbeschaffung des betreffenden
Vermögensgegenstandes nach Ablauf der planmäßigen
Nutzungsdauer reflektieren. Auch bei der
Bewertung des
Vorratsvermögens müssen ggf. - dem
Niederstwertprinzip folgend - niedrigere
Wiederbeschaffungskosten für Beschaffungsgüter
angesetzt werden.
|
|
|