Wiederbeschaffungskosten Weiter Zurück Schließen

Als Wiederbeschaffungskosten werden wird jener Wert bezeichnet, zu dem am Bilanzstichtag eine Vermögensgegenstand wieder beschafft werden könnte.
So werden beispielsweise im Rahmen der kalkulatorischen Abschreibung Wertgrößen für Anlagegüter angesetzt, die den voraussichtlichen Preis zur Wiederbeschaffung des betreffenden Vermögensgegenstandes nach Ablauf der planmäßigen Nutzungsdauer reflektieren.
Auch bei der Bewertung des Vorratsvermögens müssen ggf. - dem Niederstwertprinzip folgend - niedrigere Wiederbeschaffungskosten für Beschaffungsgüter angesetzt werden.