Abschreibung, kalkulatorische Weiter Zurück Schließen

Kalkulatorische Abschreibungen sind jene Wertminderungen zu bilanzierten Gütern des Anlagevermögens, die in der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt und dokumentiert werden.

Die kalkulatorische Abschreibung orientiert sich an folgenden Zielen und Erfordernissen:
Daraus folgt, dass die kalkulatorische Abschreibung andere Ausgangspunkte setzt:
Kalkulatorische Abschreibungen sichern die Gleichverteilung der Wertminderung, das heißt des Aufwandes, über der Nutzungsdauer der Güter. Sie bewirken über den Umsatzprozess eine tatsächliche Substanzerhaltung des Anlagevermögens.

Als Verfahren der kalkulatorischen Abschreibung wird die Methode der linearen Abschreibung angewendet.

Siehe auch: Abschreibungsgegenwert.