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Eine Willenserklärung ist die
formlose oder formgebundene Willensäußerung einer
natürlichen oder juristischen
Person,
um eine Rechtsfolge herbeizuführen. Eine formlose
Willenserklärung ist die mündlich, schriftlich oder
fernschriftlich geäußerte Annahme eines von einem
Lieferanten unterbreiteten Angebotes.
Formgebundene Willenserklärungen sind z. B.
Bürgschaftserklärungen unter Nichtkaufleuten,
Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr, Grundstücksverträge (mit notarieller
Beglaubigung der Echtheit einer gegebenen
Unterschrift), die Anmeldung zur Eintragung in das
Handelsregister und dgl.
Siehe:
Rechtgeschäft,
Vertrag,
Kaufvertrag
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