Willenserklärung Weiter Zurück Schließen

Eine Willenserklärung ist die formlose oder formgebundene Willensäußerung einer natürlichen oder juristischen Person, um eine Rechtsfolge herbeizuführen.
Eine formlose Willenserklärung ist die mündlich, schriftlich oder fernschriftlich geäußerte Annahme eines von einem Lieferanten unterbreiteten Angebotes.
Formgebundene Willenserklärungen sind z. B. Bürgschaftserklärungen unter Nichtkaufleuten, Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, Grundstücksverträge (mit notarieller Beglaubigung der Echtheit einer gegebenen Unterschrift), die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister und dgl.

Siehe: Rechtgeschäft, Vertrag, Kaufvertrag