Zusammenschlüsse Weiter Zurück Schließen

Als Zusammenschlüsse von Unternehmen werden allgemein Formen der freiwilligen Verbindung rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen zu neuen, größeren Wirtschaftseinheiten auf der Grundlage von Verträgen bezeichnet.
Dabei wird die wirtschaftliche Selbstständigkeit ganz oder in Teilen eingeschränkt bzw. aufgehoben, während die rechtliche Selbstständigkeit dabei nicht zwingend eingeschränkt oder aufgehoben wird.

Unternehmenszusammenschlüsse unterliegen nach dem deutschen und europäischen Kartellrecht unter bestimmten Voraussetzungen einer Anmeldepflicht über der Zusammenschlusskontrolle.

Siehe: Unternehmenszusammenschlüsse.