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Als
Zusammenschlüsse von Unternehmen werden
allgemein Formen der freiwilligen Verbindung
rechtlich und wirtschaftlich
selbstständiger Unternehmen zu neuen, größeren
Wirtschaftseinheiten auf der Grundlage von
Verträgen bezeichnet. Dabei wird die
wirtschaftliche Selbstständigkeit
ganz oder in Teilen eingeschränkt bzw. aufgehoben,
während die rechtliche
Selbstständigkeit dabei nicht zwingend eingeschränkt
oder aufgehoben wird.
Unternehmenszusammenschlüsse unterliegen nach dem
deutschen und europäischen Kartellrecht
unter bestimmten Voraussetzungen einer
Anmeldepflicht über der
Zusammenschlusskontrolle.
Siehe:
Unternehmenszusammenschlüsse. |
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