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Ein Abbuchungsauftrag ist ein
schriftlicher, jederzeit widerrufbarer Auftrag eines
Zahlungspflichtigen an eine Zahlstelle (z. B.
Kreditinstitut), die einem bestimmten
Zahlungsempfänger vorgelegten Lastschriften zu
Lasten des Kontos des Zahlungspflichtigen
einzulösen.
Aufgabe der Zahlstelle ist es,
vor jeder Kontobelastung zu prüfen, ob ein
Abbuchungsauftrag des Zahlungspflichtigen vorliegt.
Der Zahlungspflichtige hat nur die Möglichkeit, den
Abbuchungsauftrag bei der Zahlstelle zu widerrufen.
Anwendungsbereich: Einzug von Forderungsbeträgen aus
Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen und
anderen Einrichtungen.
Siehe auch:
Einzugsermächtigung,
Lastschriftverfahren.
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