Abbuchungsauftrag Weiter Zurück Schließen

Ein Abbuchungsauftrag ist ein schriftlicher, jederzeit widerrufbarer Auftrag eines Zahlungspflichtigen an eine Zahlstelle (z. B. Kreditinstitut), die einem bestimmten Zahlungsempfänger vorgelegten Lastschriften zu Lasten des Kontos des Zahlungspflichtigen einzulösen.

Aufgabe der Zahlstelle ist es, vor jeder Kontobelastung zu prüfen, ob ein Abbuchungsauftrag des Zahlungspflichtigen vorliegt.
Der Zahlungspflichtige hat nur die Möglichkeit, den Abbuchungsauftrag bei der Zahlstelle zu widerrufen.
Anwendungsbereich: Einzug von Forderungsbeträgen aus Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen und anderen Einrichtungen.

Siehe auch: Einzugsermächtigung, Lastschriftverfahren.