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Eine Einzugsermächtigung ist eine
Vollmacht eines Zahlungspflichtigen (=
Schuldner) gegenüber einem
Gläubiger, die diesen (den Gläubiger)
ermächtigt, im Rahmen des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs vom Girokonto des Schuldners
Zahlungen mittels
Lastschrift für getätigte Lieferungen oder
Leistungen einzuziehen.
Diese Ermächtigung
kann jederzeit widerrufen werden.
Der
Zahlungspflichtige (= Schuldner) kann einzelnen
Lastschriften widersprechen. Von diesem Recht muss
er allerdings unverzüglich Gebrauch machen, sobald
die unberechtigte Belastung bekannt wird.
Typische Anwendungen:
Einzug
regelmäßig fälliger Forderungen wie Telefongebühren,
Abo-Rechnungen, Versicherungsprämien und dgl.
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