Einzugsermächtigung Weiter Zurück Schließen

Eine Einzugsermächtigung ist eine Vollmacht eines Zahlungspflichtigen (= Schuldner) gegenüber einem Gläubiger, die diesen (den Gläubiger) ermächtigt, im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vom Girokonto des Schuldners Zahlungen mittels Lastschrift für getätigte Lieferungen oder Leistungen einzuziehen.

Diese Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

Der Zahlungspflichtige (= Schuldner) kann einzelnen Lastschriften widersprechen. Von diesem Recht muss er allerdings unverzüglich Gebrauch machen, sobald die unberechtigte Belastung bekannt wird.

Typische Anwendungen:

Einzug regelmäßig fälliger Forderungen wie Telefongebühren, Abo-Rechnungen, Versicherungsprämien und dgl.




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