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Als Lastschrift bezeichnet man
jenen unbaren (bargeldlosen) Zahlungsvorgang, bei
dem ein
Gläubiger (als Aussteller der Lastschrift) durch
Vermittlung seiner Hausbank
vom Guthaben eines
Schuldners bei dessen Bank einen Betrag abbuchen
lässt, welcher der Schuld für eine vom Gläubiger
erbrachte oder zu erbringende Leistung entspricht.
Beispiele: Abbuchung von
Mietbeträgen, Energiekosten, Telefonkosten,
Abo-Rechnungen und dgl.
Im Unterschied zur
Überweisung geht hier die Aktivität im
Zahlungsverkehr vom Zahlungsempfänger aus.
Voraussetzung für die Ausführung der Lastschrift ist
- ein vorher gegebenes schriftliches
Einverständnis (= Ermächtigung) des Schuldners als
Zahlungspflichtiger zur Begleichung einer Schuld
über das Lastschriftverfahren und
- ein Kontostand
des Schuldners, der das Abbuchen des
Lastschriftbetrags ermöglicht.
Das neue
SEPA-Lastschriftverfahren sieht vor, dass im
SEPA-Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal
zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung
des Lastschriftgläubigers durch eine
Gläubiger-Identifikationsnummer vor.
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