Lastschriftverfahren Weiter Zurück Schließen

Als Lastschrift bezeichnet man jenen unbaren (bargeldlosen) Zahlungsvorgang, bei dem ein Gläubiger (als Aussteller der Lastschrift) durch Vermittlung seiner Hausbank vom Guthaben eines Schuldners bei dessen Bank einen Betrag abbuchen lässt, welcher der Schuld für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung entspricht.

Beispiele: Abbuchung von Mietbeträgen, Energiekosten, Telefonkosten, Abo-Rechnungen und dgl.

Im Unterschied zur Überweisung geht hier die Aktivität im Zahlungsverkehr vom Zahlungsempfänger aus. Voraussetzung für die Ausführung der Lastschrift ist
  • ein vorher gegebenes schriftliches Einverständnis (= Ermächtigung) des Schuldners als Zahlungspflichtiger zur Begleichung einer Schuld über das Lastschriftverfahren und
  • ein Kontostand des Schuldners, der das Abbuchen des Lastschriftbetrags ermöglicht.
Das neue SEPA-Lastschriftverfahren sieht vor, dass im SEPA-Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers durch eine Gläubiger-Identifikationsnummer vor.