Absatzkosten Weiter Zurück Schließen

Unter Absatzkosten ist der Geldausdruck für alle Aufwendungen zu verstehen, die auftrags- und/oder funktionsbezogen durch Tätigkeiten zur entgeltlichen Verwertung von Ertragsgütern des Unternehmens auf Absatzmärkten verursacht, in der Kostenrechnung als Sondereinzelkosten des Vertriebs bzw. als Vertriebsgemeinkosten erfasst und in die Ermittlung der Selbstkosten der Periode oder eines Kostenträgers einbezogen werden.

Da die Absatzkosten einen erheblichen Teil der Selbstkosten ausmachen, was vor allem dem härter gewordenen Wettbewerb auf den Absatzmärkten geschuldet ist, wird über das Instrument der Prozesskostenrechnung versucht, von einer Zuschlagskalkulation der Vertriebsgemeinkosten abzugehen und die Absatzkosten stärker auftrags- und kundenbezogen zu ermitteln und zu verrechnen.