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Unter Absatzkosten ist der
Geldausdruck für alle Aufwendungen zu verstehen, die
auftrags- und/oder funktionsbezogen durch
Tätigkeiten zur entgeltlichen Verwertung von
Ertragsgütern des Unternehmens auf
Absatzmärkten
verursacht, in der
Kostenrechnung als
Sondereinzelkosten des Vertriebs bzw. als
Vertriebsgemeinkosten erfasst und in die Ermittlung
der Selbstkosten der Periode oder eines
Kostenträgers einbezogen werden.
Da die
Absatzkosten einen erheblichen Teil der Selbstkosten
ausmachen, was vor allem dem härter gewordenen
Wettbewerb auf den Absatzmärkten geschuldet ist,
wird über das Instrument der
Prozesskostenrechnung
versucht, von einer
Zuschlagskalkulation der
Vertriebsgemeinkosten abzugehen und die Absatzkosten
stärker auftrags- und kundenbezogen zu ermitteln und
zu verrechnen.
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