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Unter Entgelt
ist der Geldausdruck aller Aufwendungen zu
verstehen, die ein Leistungsempfänger als
Gegenleistung zu erbringen hat, um vom Anbieter
(= Leistender) das betreffende
Wirtschaftsgut
zu erhalten.
Dabei kann es sich um ein Entgelt
für geleistete Arbeit (im Sinne von
Lohn bzw.
Gehalt
bzw.
Honorar) oder für ein an einen Kunden verkauftes
Produkt
(Erzeugnis, Leistung) handeln.
Eine im
Preis
des verkauften Produkts enthaltene
Umsatzsteuer ist
nicht Bestandteil des Entgelts.
Siehe auch:
Entgeltabrechnung,
Entgeltformen,
Entgeltpolitik
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