Entgeltabrechnung Weiter Zurück Schließen

Gegenstand der Entgeltabrechnung (auch Lohn- und Gehaltsrechnung genannt) ist die Ermittlung der von einem aktiven bzw. einem ehemaligen Beschäftigten des Unternehmens beanspruchten Brutto-Entgelte, die Berechnung der gesetzlichen Abzüge (wie Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, SV-Beiträge) sowie die Ermittlung der auszuzahlenden Netto-Beträge unter Beachtung ggf. geleisteter Vorauszahlungen oder vermögenswirksamer Leistungen u. a.

Die Entgeltabrechnung schließt ferner die Erfüllung gesetzlicher Auflagen hinsichtlich Meldungen und Meldefristen (Lohnsteueranmeldung, Meldung an SV-Träger u. a.), angeforderter Statistiken sowie die Erfüllung von Anforderungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung u. a. mit ein.

Die Entgeltabrechnung ist ein Teilgebiet der kaufmännischen Buchführung und des gesamten betrieblichen Rechnungswesens.
Die Erfüllung der hier anstehenden Aufgaben erfordert gründliche Kenntnisse im Arbeitsrecht, im Steuerrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der kaufmännischen Buchführung, im finanzwirtschaftlichen Zahlungsverkehr, in der Nutzung von IT-Systemen und in der Erstellung von Jahresabschlüssen.

Die Entgeltabrechnung kann in zwei große Blöcke aufgeteilt werden, und zwar in die
  • personenbezogene Entgeltabrechnung für die einzelnen Beschäftigten und in die
  • sachbezogene Abrechnung im Sinne der Zusammenfassung aller periodenbezogenen Bezüge und Daten als Ausweis periodenbezogener  Personalaufwendungen (siehe Grafik).

Siehe auch: Entgeltformen.