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Gegenstand der
Entgeltabrechnung (auch
Lohn- und
Gehaltsrechnung
genannt) ist die Ermittlung der von einem aktiven
bzw. einem ehemaligen Beschäftigten des Unternehmens
beanspruchten Brutto-Entgelte,
die Berechnung der gesetzlichen Abzüge (wie
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag,
SV-Beiträge) sowie die Ermittlung der
auszuzahlenden Netto-Beträge unter Beachtung ggf.
geleisteter Vorauszahlungen oder vermögenswirksamer
Leistungen u. a.
Die Entgeltabrechnung schließt ferner die
Erfüllung gesetzlicher Auflagen hinsichtlich
Meldungen und Meldefristen (Lohnsteueranmeldung,
Meldung an SV-Träger u. a.), angeforderter
Statistiken sowie die Erfüllung von Anforderungen
aus der Kosten- und Leistungsrechnung u. a. mit ein.
Die Entgeltabrechnung ist ein Teilgebiet der
kaufmännischen
Buchführung und des gesamten
betrieblichen
Rechnungswesens. Die Erfüllung der hier
anstehenden Aufgaben erfordert gründliche Kenntnisse
im
Arbeitsrecht, im
Steuerrecht, im
Sozialversicherungsrecht, in der kaufmännischen
Buchführung, im finanzwirtschaftlichen
Zahlungsverkehr, in der Nutzung von
IT-Systemen und in der Erstellung von
Jahresabschlüssen.
Die Entgeltabrechnung
kann in zwei große Blöcke aufgeteilt werden, und
zwar in die
-
personenbezogene Entgeltabrechnung für die
einzelnen Beschäftigten und in die
- sachbezogene
Abrechnung im Sinne der Zusammenfassung
aller periodenbezogenen Bezüge und Daten als
Ausweis periodenbezogener Personalaufwendungen
(siehe Grafik).
Siehe auch:
Entgeltformen.
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