Aktionärsrechte Weiter Zurück Schließen

Ein Aktionär ist Besitzer von Aktien einer Aktiengesellschaft. Er ist daher Gesellschafter und Miteigentümer der betreffenden Aktiengesellschaft.
Auch wenn ein Aktionär keinerlei Geschäftsführungsbefugnisse hat, stehen ihm eine Reihe von Aktionärsrechten zu:
  • Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung mit den damit verbundenen Rechten (Stimmrecht (§§ 188 ff. AktG),
  • Recht auf Auskunftserteilung,
  • Recht auf Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung),
  • Recht auf Dividendenanteil,
  • Bezugsrecht (bei Ausgabe junger Aktien),
  • Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Bei Vorzugsaktien können allerdings hiervon abweichende Regelungen gelten.