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Ein Aktionär ist Besitzer von
Aktien einer
Aktiengesellschaft. Er ist daher
Gesellschafter und Miteigentümer der
betreffenden Aktiengesellschaft. Auch wenn ein
Aktionär keinerlei Geschäftsführungsbefugnisse hat,
stehen ihm eine Reihe von Aktionärsrechten
zu:
- Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
mit den damit verbundenen Rechten (Stimmrecht (§§
188 ff.
AktG),
- Recht
auf Auskunftserteilung,
- Recht auf Anfechtung von
Beschlüssen der Hauptversammlung),
- Recht auf
Dividendenanteil,
-
Bezugsrecht (bei Ausgabe junger
Aktien),
- Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Bei Vorzugsaktien können allerdings hiervon
abweichende Regelungen gelten.
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