Bezugsrecht Weiter Zurück Schließen

Unter Bezugsrecht ist eine bestimmte Vorgehensweise bei der Ausgabe junger Aktien im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft  (nach § 182 AktG) zu verstehen.

Fakt ist, dass die Ausgabe neuer Aktien zu einem Wert erfolgt, der unterhalb des jeweiligen Börsenkurses liegt, da sie sonst ja nicht absetzbar sind. Dies würde aber für Altaktionäre die Konsequenz haben, dass sie nicht nur kapital- und ertragsseitig Einbußen hinnehmen müssten, sondern dass auch das Stimmengewicht bei Beschlüssen der Hauptversammlung sinken würde.
Um dem zu begegnen, ist die Aktiengesellschaft verpflichtet, den Altaktionären ein Recht auf den Bezug neuer Aktien einzuräumen (vgl. § 186 AktG).
Das formale Bezugsrecht wird wie folgt bestimmt:



Beispiel:
Die Fa. MaBau AG weise vor einer Kapitalerhöhung folgende (vereinfacht dargestellte) Bilanz aus:



Das Grundkapital soll sich dabei aus 200.000 Aktien zum Nennwert von 10,00 EUR/Stck. ergeben.
Der bisherige Börsenkurs der Aktie dieser AG betrage 15,00 EUR/Stck.
Die Gesellschaft will ihr Grundkapital verdoppeln. Dies bedeutet, das wiederum 200.000 junge Aktien ausgegeben werden müssen. Der Ausgabekurs soll 13,00 EUR/Stck. betragen.

Der Gesellschaft würden dann 2.600.000,00 EUR liquide Mittel (= 200.000 Stck. x 13,00 EUR/Stck.) zufließen (Ausgabekosten werden außer Betracht gelassen).
Das Grundkapital erhöht sich um 2.000.000,00 EUR (=200.000 Stck. x 10,00 EUR/Stck.) und aus dem Agio (Differenz zwischen 13,00 EUR/Stck. und 10,00 EUR/Stck.) begründet sich die Erhöhung der Kapitalrücklage um 600.000,00 EUR (200.000 Stck. x 3,00 EUR/Stck).

Dies führt zu folgender neuer Bilanz:



Dividiert man nun die Summe des neuen Eigenkapitals (4.000.000,00 + 1.600.000,00 = 5.600.000,00 EUR) durch die neue Anzahl von Aktien (200.000 + 200.000 = 400.000), dann erhalten wir einen Wert von 14,00 EUR/Aktie.
Die Altaktionäre würden somit je Aktie eine Einbuße von 1,00 EUR (15,00 EUR/Stck. - 14,00 EUR/Stck.) hinnehmen müssen.
Das Bezugsrecht zum Ausgleich dieses Betrages ergibt somit genau den Wert von 1,00 EUR/Stck.:



Der tatsächliche Wert des Bezugsrechts ergibt sich jedoch erst an der Börse (durch Angebot und Nachfrage), denn Bezugsrechte werden an der Börse im Rahmen einer vorbestimmte Bezugszeit (ca. zwei bis drei Wochen) gehandelt.
Somit können die Altaktionäre ihre Bezugsrechte nicht nur selbst nutzen, sondern auch verkaufen.