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Unter Bezugsrecht ist eine
bestimmte Vorgehensweise bei der Ausgabe junger
Aktien
im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung einer
Aktiengesellschaft (nach § 182
AktG) zu verstehen.
Fakt ist, dass die
Ausgabe neuer Aktien zu einem Wert erfolgt, der
unterhalb des jeweiligen Börsenkurses liegt, da
sie sonst ja nicht absetzbar sind. Dies würde aber
für Altaktionäre die Konsequenz haben, dass sie
nicht nur kapital- und ertragsseitig Einbußen
hinnehmen müssten, sondern dass auch das
Stimmengewicht bei Beschlüssen der
Hauptversammlung sinken würde. Um dem zu
begegnen, ist die Aktiengesellschaft verpflichtet,
den Altaktionären ein Recht auf den Bezug neuer
Aktien einzuräumen (vgl. § 186 AktG).
Das formale Bezugsrecht wird wie folgt bestimmt:
Beispiel: Die
Fa. MaBau AG weise vor einer
Kapitalerhöhung folgende (vereinfacht dargestellte)
Bilanz aus:
Das
Grundkapital soll sich dabei aus 200.000
Aktien zum
Nennwert
von 10,00 EUR/Stck.
ergeben. Der bisherige Börsenkurs der
Aktie dieser AG betrage 15,00 EUR/Stck.
Die Gesellschaft will ihr Grundkapital verdoppeln.
Dies bedeutet, das wiederum 200.000 junge
Aktien ausgegeben werden müssen. Der
Ausgabekurs soll 13,00 EUR/Stck.
betragen.
Der Gesellschaft würden dann
2.600.000,00 EUR liquide Mittel (= 200.000
Stck. x 13,00 EUR/Stck.) zufließen (Ausgabekosten
werden außer Betracht gelassen). Das Grundkapital
erhöht sich um 2.000.000,00 EUR
(=200.000 Stck. x 10,00 EUR/Stck.) und aus dem
Agio
(Differenz zwischen 13,00 EUR/Stck. und 10,00 EUR/Stck.)
begründet sich die Erhöhung der
Kapitalrücklage um 600.000,00 EUR
(200.000 Stck. x 3,00 EUR/Stck).
Dies führt
zu folgender neuer Bilanz:
Dividiert man nun die Summe des neuen
Eigenkapitals (4.000.000,00 + 1.600.000,00 =
5.600.000,00 EUR) durch die neue
Anzahl von Aktien (200.000 + 200.000 = 400.000),
dann erhalten wir einen Wert von 14,00
EUR/Aktie. Die Altaktionäre würden somit
je Aktie eine Einbuße von 1,00 EUR
(15,00 EUR/Stck. - 14,00 EUR/Stck.) hinnehmen
müssen. Das Bezugsrecht zum Ausgleich dieses
Betrages ergibt somit genau den Wert von
1,00 EUR/Stck.:
Der tatsächliche Wert des Bezugsrechts ergibt
sich jedoch erst an der
Börse (durch
Angebot und Nachfrage), denn Bezugsrechte werden an
der Börse im Rahmen einer vorbestimmte Bezugszeit
(ca. zwei bis drei Wochen) gehandelt. Somit
können die Altaktionäre ihre Bezugsrechte nicht nur
selbst nutzen, sondern auch verkaufen.
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