Arbeitsplatz Weiter Zurück Schließen

Als Arbeitsplatz wird jene Stelle im Unternehmen, im Betrieb, einer Verwaltung oder einer anderen Organisation bezeichnet, an welcher ein Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Arbeitsleistung erbringt.
Im jeweiligen Arbeitsvertrag kann als Arbeitsplatz auch ein bestimmter Arbeitsort vereinbart werden (Werk X oder Stadt Y).

Eine ausgeübte selbstständige Beschäftigung wird demgegenüber nicht als "Arbeitsplatz" bezeichnet. Gleiches trifft auch für einen sog. Praktikumsplatz zu.

Siehe auch: Arbeitsgestaltung, Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG).