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Als Arbeitsplatz wird jene Stelle
im Unternehmen, im Betrieb, einer Verwaltung oder
einer anderen Organisation bezeichnet, an welcher
ein Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter seine im
Rahmen des
Arbeitsverhältnisses geschuldete
Arbeitsleistung erbringt. Im jeweiligen
Arbeitsvertrag kann als Arbeitsplatz auch ein
bestimmter Arbeitsort vereinbart werden (Werk X oder
Stadt Y).
Eine ausgeübte selbstständige
Beschäftigung wird demgegenüber nicht als
"Arbeitsplatz" bezeichnet. Gleiches trifft auch für
einen sog. Praktikumsplatz zu.
Siehe auch:
Arbeitsgestaltung, Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG).
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