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Als Arbeitsverhältnis (=
Beschäftigungsverhältnis) bezeichnet man die durch
den Abschluss eines Arbeitsvertrages entstandene
Rechts- und Leistungsbeziehung zwischen einem
Arbeitnehmer und einem
Arbeitgeber.
Das
so begründete Arbeitsverhältnis führt in der
Regel zur Versicherungspflicht des Arbeitnehmers
in der
Sozialversicherung (siehe Grafik).
Ausgangspunkt der Anbahnung eines
Arbeitsverhältnisses ist in der Regel eine
Bewerbung. Eine solche Bewerbung kann einem
Unternehmen als Arbeitgeber aufgefordert (z. B.
aufgrund einer Stellenanzeige) oder auch
unaufgefordert (als Blindbewerbung oder
Kurzbewerbung) zugehen.
Die Ausgestaltung
eines Arbeitsverhältnisses beinhaltet vor allem
folgende Sachverhalte (siehe Grafik):
Das
Arbeitsverhältnis kann durch
Aufhebungsvertrag,
durch fristgemäße
Kündigung, durch
Änderungskündigung oder - bei gewichtigem Grund
- durch fristlose Kündigung beendet werden..
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