Arbeitsverhältnis Weiter Zurück Schließen

Als Arbeitsverhältnis (= Beschäftigungsverhältnis) bezeichnet man die durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages entstandene Rechts- und Leistungsbeziehung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber.

Das so begründete Arbeitsverhältnis führt in der Regel zur Versicherungspflicht des Arbeitnehmers in der Sozialversicherung (siehe Grafik).


Ausgangspunkt der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses ist in der Regel eine Bewerbung.
Eine solche Bewerbung kann einem Unternehmen als Arbeitgeber aufgefordert (z. B. aufgrund einer Stellenanzeige) oder auch unaufgefordert (als Blindbewerbung oder Kurzbewerbung) zugehen.

Die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses beinhaltet vor allem folgende Sachverhalte (siehe Grafik):


Das Arbeitsverhältnis kann durch Aufhebungsvertrag, durch fristgemäße Kündigung, durch Änderungskündigung oder - bei gewichtigem Grund - durch fristlose Kündigung beendet werden..