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Als Dezentralisation wird die
organisatorische Verteilung von Aufgaben und
Entscheidungsbefugnissen auf
Stellen
einer niedrigeren Hierarchiestufe in der
Aufbauorganisation eines Unternehmens
bezeichnet. Dabei werden die Verteilung nach dem
Verrichtungsprinzip, dem
Objektprinzip oder auch nach dem räumlichen
Prinzip (z. B. Filialen) unterschieden.
Siehe auch:
Zentralisation.
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