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Unter einer Stelle ist eine auf
einen menschlichen Aufgabenträger zugeordneter
Aufgabenbereich in einem Unternehmen (oder dgl.) zu
verstehen, der für längere Zeit von einer einzelnen
- entsprechend ausgebildeten - Person
(Führungskraft,. Mitarbeiter) bewältigt werden kann,
der jedoch weder räumlich noch namentlich personell
bestimmt ist.
Die im Ergebnis der
Aufbauorganisation bestimmten Stellen werden im
sog.
Stellenplan des Unternehmens - als SOLL -
fixiert. In diesem Plan werden die von der
betreffenden Stelle wahrzunehmenden Aufgaben, ferner
die dem Stelleninhaber zur Ausführung der Aufgaben
übertragenen
Kompetenzen sowie der Verantwortungsbereich
bestimmt, für den der Stelleninhaber in Bezug auf
getroffene Entscheidungen und durchgeführte
Handlungen Rechenschaft abzulegen hat. Dabei ist
zu sichern, dass zwischen Aufgaben, Kompetenz und
Verantwortung ein angemessenes Verhältnis (möglichst
Kongruenz) besteht.
Entsprechend der einer Stelle zugeordneten
Kompetenz werden verschiedene Arten von Stellen
unterschieden.
Leitungs-/Linienstellen
Es handelt sich hier um Stellen, die durch bestimmte
Entscheidungs-, Weisungs- und Kontrollbefugnisse und
-pflichten gekennzeichnet sind. In diesem
Zusammenhang wird auch der Terminus Instanz
verwendet. Instanzen können verschiedenen
Leitungsebenen - entsprechend der im betreffenden
Unternehmen bestehen Hierarchie (Stufenordnung) des
Managements - zugeordnet sein. Die Anzahl der
einer Leitungsstelle bzw. Instanz direkt
unterstellten (weisungsgebundenen) Stellen
kennzeichnet die jeweilige Leitungsspanne. Mit
Instanzenbreite wird hingegen die Anzahl
gleichrangiger Leistungsstellen in einer
Leitungsebene verstanden.1
Ausführungsstellen
Als Ausführungsstellen werden jene Stellen
bezeichnet, die einerseits zwar definierte
Durchführungskompetenzen haben, andererseits jedoch
nicht mit Leitungskompetenzen ausgestattet sind.
Somit dürfen diese Stellen keine Weisungen an andere
Stellen erteilen. Ihre Entscheidungskompetenzen
betreffen nur ihren eigenen Handlungsbereich.
Unterstützende
Stellen Es handelt sich hierbei
meist um sog. Stabsstellen, die als spezialisierte
Leistungs-Hilfsstellen Aufgaben der
Informationsversorgung, der
Entscheidungsvorbereitung sowie der Kontrolle der
Entscheidungsdurchführung wahrzunehmen haben, um auf
diese Weise die Inhaber von Leitungsstellen zu
entlasten. Zu diesen unterstützenden Stellen
gehören auch Assistenzstellen (z. B. Assistent der
Geschäftsleitung bzw. Geschäftsführungsassistent).
Dienstleistungsstellen Diese
Stellen nehmen gewichtige Aufgaben für mehrere
Leistungsstellen wahr, wobei sie auch mit bestimmten
Weisungs- und Kontrollbefugnissen ausgestattet sein
können. Eine derartige Dienstleistungsstelle ist zum
Beispiel die Stelle des Personalleiters oder die des
Datenschutzbeauftragten im Unternehmen.
Siehe auch:
Stellenanzeige,
Stellenausschreibung,
Stellebeschreibung,
Stellenplan.
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