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Unter einer Stelle ist eine auf einen menschlichen Aufgabenträger zugeordneter Aufgabenbereich in einem Unternehmen (oder dgl.) zu verstehen, der für längere Zeit von einer einzelnen - entsprechend ausgebildeten - Person (Führungskraft,. Mitarbeiter) bewältigt werden kann, der jedoch weder räumlich noch namentlich personell bestimmt ist.

Die im Ergebnis der Aufbauorganisation bestimmten Stellen werden im sog. Stellenplan des Unternehmens - als SOLL - fixiert.
In diesem Plan werden die von der betreffenden Stelle wahrzunehmenden Aufgaben, ferner die dem Stelleninhaber zur Ausführung der Aufgaben übertragenen Kompetenzen sowie der Verantwortungsbereich bestimmt, für den der Stelleninhaber in Bezug auf getroffene Entscheidungen und durchgeführte Handlungen Rechenschaft abzulegen hat.
Dabei ist zu sichern, dass zwischen Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung ein angemessenes Verhältnis (möglichst Kongruenz) besteht.


Entsprechend der einer Stelle zugeordneten Kompetenz werden verschiedene Arten von Stellen unterschieden.

Leitungs-/Linienstellen
Es handelt sich hier um Stellen, die durch bestimmte Entscheidungs-, Weisungs- und Kontrollbefugnisse und -pflichten gekennzeichnet sind.
In diesem Zusammenhang wird auch der Terminus Instanz verwendet.
Instanzen können verschiedenen Leitungsebenen - entsprechend der im betreffenden Unternehmen bestehen Hierarchie (Stufenordnung) des Managements - zugeordnet sein.
Die Anzahl der einer Leitungsstelle bzw. Instanz direkt unterstellten (weisungsgebundenen) Stellen kennzeichnet die jeweilige Leitungsspanne.
Mit Instanzenbreite wird hingegen die Anzahl gleichrangiger Leistungsstellen in einer Leitungsebene verstanden.1

Ausführungsstellen
Als Ausführungsstellen werden jene Stellen bezeichnet, die einerseits zwar definierte Durchführungskompetenzen haben, andererseits jedoch nicht mit Leitungskompetenzen ausgestattet sind.
Somit dürfen diese Stellen keine Weisungen an andere Stellen erteilen. Ihre Entscheidungskompetenzen betreffen nur ihren eigenen Handlungsbereich.

Unterstützende Stellen
Es handelt sich hierbei meist um sog. Stabsstellen, die als spezialisierte Leistungs-Hilfsstellen Aufgaben der Informationsversorgung, der Entscheidungsvorbereitung sowie der Kontrolle der Entscheidungsdurchführung wahrzunehmen haben, um auf diese Weise die Inhaber von Leitungsstellen zu entlasten.
Zu diesen unterstützenden Stellen gehören auch Assistenzstellen (z. B. Assistent der Geschäftsleitung bzw. Geschäftsführungsassistent).

Dienstleistungsstellen
Diese Stellen nehmen gewichtige Aufgaben für mehrere Leistungsstellen wahr, wobei sie auch mit bestimmten Weisungs- und Kontrollbefugnissen ausgestattet sein können. Eine derartige Dienstleistungsstelle ist zum Beispiel die Stelle des Personalleiters oder die des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen.

Siehe auch: Stellenanzeige, Stellenausschreibung, Stellebeschreibung, Stellenplan.