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							|  | Als Aufgabensynthese wird jene 
								zweite Phase in der Gestaltung einer
								
								Aufbauorganisation bzw. 
								Ablauforganisation 
								verstanden, die die zweckbestimmte, sinnvolle 
								Zusammenfassung von Teilaufgaben zu einer 
								Gesamtaufgabe zum Inhalt hat. 
 Grundlage 
								für die Aufgabensynthese bilden die Ergebnisse 
								der 
								Aufgabenanalyse.
 
 Als kleinster 
								Aufgabenkomplex wird i. d. R. jener 
								Aufgabenbereich bestimmt, der von einer Person 
								in einer 
								Stelle wahrgenommen bzw. realisiert 
								werden kann.
 Im Weiteren können Stellen zu 
								Abteilungen, zu Direktionsbereichen und dgl. 
								zusammengefasst werden.
 
 Dabei kommen 
								folgende Prinzipien zur Anwendung:
 
 
									Zusammenfassung nach dem Verteilungszusammenhang 
								(Aufgaben, die zusammenhängen, werden möglichst 
								einer Stelle bzw. einer Abteilung zugeordnet).Zusammenfassung nach dem Leitungszusammenhang 
								(Bildung von Instanzen, Sicherung einer 
								weitgehend überschneidungsfreien Unter- und 
								Überordnung der Stellen bzw. Abteilungen in der 
								Aufbauorganisation, klare Abgrenzung der 
								Kompetenzen).Zusammenfassung nach dem 
								Arbeitszusammenhang (Sicherung funktionsfähiger 
								Arbeitsprozesse). 
 
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