|
|
|
|
Als Aufgabensynthese wird jene
zweite Phase in der Gestaltung einer
Aufbauorganisation bzw.
Ablauforganisation
verstanden, die die zweckbestimmte, sinnvolle
Zusammenfassung von Teilaufgaben zu einer
Gesamtaufgabe zum Inhalt hat.
Grundlage
für die Aufgabensynthese bilden die Ergebnisse
der
Aufgabenanalyse.
Als kleinster
Aufgabenkomplex wird i. d. R. jener
Aufgabenbereich bestimmt, der von einer Person
in einer
Stelle wahrgenommen bzw. realisiert
werden kann. Im Weiteren können Stellen zu
Abteilungen, zu Direktionsbereichen und dgl.
zusammengefasst werden.
Dabei kommen
folgende Prinzipien zur Anwendung:
- Zusammenfassung nach dem Verteilungszusammenhang
(Aufgaben, die zusammenhängen, werden möglichst
einer Stelle bzw. einer Abteilung zugeordnet).
- Zusammenfassung nach dem Leitungszusammenhang
(Bildung von Instanzen, Sicherung einer
weitgehend überschneidungsfreien Unter- und
Überordnung der Stellen bzw. Abteilungen in der
Aufbauorganisation, klare Abgrenzung der
Kompetenzen).
- Zusammenfassung nach dem
Arbeitszusammenhang (Sicherung funktionsfähiger
Arbeitsprozesse).
|
|
|