Auftraggeber Weiter Zurück Schließen

Als Auftraggeber gilt im Wirtschaftsverkehr derjenige, der gegenüber einem anderen Wirtschaftssubjekt, dem Auftragnehmer, eine verbindliche Willenserklärung im Sinne eines Auftrages abgibt, ein Wirtschaftsgut entsprechend angegebenen bzw. vereinbarten Bedingungen entgeltlich zu erwerben bzw. ein Werk nach Fertigstellung durch den Auftragnehmer abzunehmen und das dafür vereinbarte Entgelt zu zahlen.

Als Auftraggeber in diesem Sinne können Privatpersonen, gewerbliche Unternehmen oder die öffentliche Hand fungieren.

Besondere Bedeutung kommt der Rolle des Auftraggebers im Projektmanagement zu.