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Als Auftraggeber gilt im
Wirtschaftsverkehr derjenige, der gegenüber
einem anderen Wirtschaftssubjekt, dem
Auftragnehmer, eine verbindliche
Willenserklärung im Sinne eines
Auftrages
abgibt, ein
Wirtschaftsgut entsprechend
angegebenen bzw. vereinbarten Bedingungen
entgeltlich zu erwerben bzw. ein Werk nach
Fertigstellung durch den Auftragnehmer
abzunehmen und das dafür vereinbarte Entgelt
zu zahlen.
Als Auftraggeber in diesem
Sinne können Privatpersonen, gewerbliche
Unternehmen oder die öffentliche Hand
fungieren.
Besondere Bedeutung kommt
der Rolle des Auftraggebers im
Projektmanagement zu.
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