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Als Auftragnehmer gilt im
Wirtschaftsverkehr derjenige, der sich
gegenüber einem anderen Wirtschaftssubjekt,
dem
Auftraggeber, verbindlich zur
ordnungsgemäßen und vertragsgerechten
Erfüllung eines
Auftrages
verpflichtet hat
und dafür auch die Gewährleistung übernimmt.
Auftragnehmer sind in der Regel
gewerbliche Unternehmen, ferner Verwaltungen
der Gebietskörperschaften u. a.
Die
Realisierung eines kundenspezifischen
Auftrages bedeutet für den Auftragnehmer
"Planung, Durchführung und Abrechnung eines
Projekts" und dies erfordert den Einsatz der
Erkenntnisse, Mittel und Methoden eines
professionellen
Projektmanagements.
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