Auftragnehmer Weiter Zurück Schließen

Als Auftragnehmer gilt im Wirtschaftsverkehr derjenige, der sich gegenüber einem anderen Wirtschaftssubjekt, dem Auftraggeber, verbindlich zur ordnungsgemäßen und vertragsgerechten Erfüllung eines Auftrages verpflichtet hat und dafür auch die Gewährleistung übernimmt.

Auftragnehmer sind in der Regel gewerbliche Unternehmen, ferner Verwaltungen der Gebietskörperschaften u. a.

Die Realisierung eines kundenspezifischen Auftrages bedeutet für den Auftragnehmer "Planung, Durchführung und Abrechnung eines Projekts" und dies erfordert den Einsatz der Erkenntnisse, Mittel und Methoden eines professionellen Projektmanagements.