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Unter einem Projekt ist ein Vorhaben zu verstehen, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, insbesondere durch
  • eindeutige Zielvorgabe,
  • Neuartigkeit und Komplexität,
  • zeitliche, finanzielle, personelle und andere Begrenzungen,
  • Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben sowie durch eine
  • projektspezifische Organisation (siehe auch DIN 69 901 sowie Grafik).


Die Definition eines Projekts hat offenbar viel Ähnlichkeit mit der bereits vorgenommenen Definition eines Prozesses. Der wesentliche Unterschied eines Projekts zu einem "normalen" Prozess ist in der Neuartigkeit des Vorhabens und in der Einmaligkeit der o. g. Bedingungen zu sehen.

Typische Vorhaben, die als Projekte zu planen und zu steuern gilt, sind vor allem:
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Investitionsvorhaben (mit Bau- und/oder Ausrüstungsteilen), Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik, Einführung komplexer Softwarelösungen (EDV-Projekte), Umgestaltung der Organisation (im Unternehmen als Ganzes oder in Teilbereichen), Vorbereitung und Durchführung von Messen, Kongressen und dgl. mehr.

Nach dem Grad der Wiederholung von Projekten können unterschieden werden: Pionierprojekte, Typenprojekte und Pilotprojekte.


Siehe auch: Problemlösungsprozss, Projektcontrolling, Projektmanagement, Projektplanung, Projektsteuerung. Projektteam.