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Unter einem Projekt ist ein
Vorhaben zu verstehen, das im Wesentlichen durch
Einmaligkeit der Bedingungen in
ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, insbesondere
durch
- eindeutige Zielvorgabe,
- Neuartigkeit und Komplexität,
- zeitliche, finanzielle, personelle und
andere Begrenzungen,
- Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben sowie
durch eine
- projektspezifische Organisation (siehe
auch DIN 69 901 sowie Grafik).
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Die Definition eines
Projekts hat offenbar viel Ähnlichkeit mit der
bereits vorgenommenen Definition eines
Prozesses.
Der wesentliche Unterschied eines Projekts zu einem
"normalen" Prozess ist in der Neuartigkeit
des Vorhabens und in der Einmaligkeit der o.
g. Bedingungen zu sehen.
Typische
Vorhaben, die als Projekte
zu planen und zu steuern gilt, sind vor allem:
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
Investitionsvorhaben (mit Bau- und/oder
Ausrüstungsteilen), Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnik, Einführung komplexer
Softwarelösungen (EDV-Projekte), Umgestaltung der
Organisation (im Unternehmen als Ganzes oder in
Teilbereichen), Vorbereitung und Durchführung von
Messen, Kongressen und dgl. mehr.
Nach dem
Grad der Wiederholung von Projekten
können unterschieden werden: Pionierprojekte,
Typenprojekte und Pilotprojekte.
Siehe auch:
Problemlösungsprozss,
Projektcontrolling,
Projektmanagement,
Projektplanung,
Projektsteuerung.
Projektteam. |
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