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Gegenstand der Bankbetriebslehre -
als einer speziellen, institutionellen und
länderspezifischen
Betriebswirtschaftslehre - sind
die betriebswirtschaftlich relevanten Seiten der
Leistungserstellung und Leistungsverwertung der
Banken als
Dienstleistungsunternehmen, des Managements dieser
Prozesse sowie der Beziehungen zwischen den Banken
und ihrer Umwelt.
Die Bankbetriebslehre
stellt sich dabei die Aufgabe, die
betriebswirtschaftlich relevanten Seiten wie
- Effizienz der Durchführung der einzelnen
Bankgeschäfte,
- Gestaltung des externen und
internen (betrieblichen) Rechnungswesens,
- Gestaltung des Jahresabschlusses von Banken,
- Steuerung der Liquidität und Rentabilität des
Geschäftsbetriebes der Bank und dgl.
zu erkennen,
zu systematisieren und so zu erklären und zu
beschreiben, dass daraus allgemeingültige
Handlungsempfehlungen für das Fach- und
Führungspersonal der Bankunternehmen ableitbar sind.
Besonderes Gewicht für die Geschäftstätigkeit der
Banken und damit für die Bankbetriebslehre haben die
Wirkungen aus der Globalisierung der Finanzmärkte
und aus der Gestaltung der Euro-Zone sowie die volkswirtschaftlich
relevanten Probleme der Geld- und Kreditpolitik mit
den zugehörigen juristischen Normenregelungen des
Gesetzgebers (Gesetz über das Kreditwesen, Gesetze
über Aufgaben, Verantwortung und Handlungsrahmen der
Zentralbanken und dgl.).
Weitere bedeutende
Wirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Banken und
damit auf die inhaltliche Ausgestaltung der
Bankbetriebslehre gehen von der zunehmenden
Computerisierung des Zahlungsverkehrs (Electronic
Banking, SEPA), der internationalen Vernetzung der Börsen
und der Einführung neuer Formen im Wertpapierhandel
(z. B. Options- und Futureshandel) aus.
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