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Als
Betriebswirtschaftslehre (BWL) wird jenes
Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften bezeichnet,
das sich damit befasst, Gesetzmäßigkeiten und
Zusammenhänge im mikroökonomischen wirtschaftlichen
Handeln von Betrieben bzw.
Unternehmen - als
willensgesteuertes menschliches Verhalten -
aufzudecken, zu beschreiben und für die Ableitung
von Entscheidungen zur praktischen Gestaltung der
Betriebswirtschaft
von Unternehmen aufzubereiten.
Aus dieser Bestimmung
des Inhaltes und des Gegenstandes der
Betriebswirtschaftslehre soll sichtbar werden, dass
die BWL vor allem drei Arbeitsrichtungen verfolgt:
- als
beschreibende (deskriptive)
Betriebswirtschaftslehre hat sie die Aufgabe,
alle relevanten Tatbestände und Sachbeziehungen
aufzuführen und in ihrem Systemzusammenhang zu
ordnen, die das wirtschaftliche Handeln der
Unternehmen im Kontext zu seiner Umwelt
initiieren, fördern oder hemmen,
- als erklärende (explikative)
Betriebswirtschaftslehre hat sie die Aufgabe,
das zielorientierte, rationale Handeln und
Verhalten der Unternehmen mit den dahinter
stehenden Gesetzmäßigkeiten für Theorie und
Praxis transparent zu machen und
- als normative (präskriptive)
Betriebswirtschaftslehre hat sie schließlich die
Aufgabe, Handlungsempfehlungen für die
Gestaltung der Praxis der Betriebswirtschaft der
Unternehmen abzuleiten und sichtbar zu machen,
in welcher Weise handels- und steuerrechtliche
Rahmenbedingungen einer prosperierenden
Unternehmenstätigkeit dienlich sein können oder
diese eher hemmen.
Zur Strukturierung
der Betriebswirtschaftslehre gibt es viele
Auffassungen.
Von Bedeutung ist
dabei vor allem die Unterscheidung zwischen einer
Allgemeinen BWL und den verschiedenen
Speziellen BWL wie
Bankbetriebslehre,
Baubetriebslehre,
Handelsbetriebslehre ,
Industriebetriebslehre u.a.
Eine besondere
Aufgabe erwächst der Betriebswirtschaftslehre im
Hinblick auf die Erklärung und Beschreibung der
Wirkungen, die sich für die Praxis der
Betriebswirtschaft der Unternehmen vor allem aus
- die
Globalisierung der Wirtschaft ,
- dem Einsatz der
Informations- und Kommunikationstechnik und
- aus der weiteren
Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts-
und Währungsunion mit dem
Euro
als einheitlicher Währung im EWU-Wirtschaftsraum
ergeben.
Der
wirtschaftliche Aktionsrahmen der Unternehmen
verlässt die Grenzen nationaler
Volkswirtschaften, es entstehen ‚ortlose'
Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen im globalen
Maßstab und zum Teil bereits in virtuellen Märkten
realisieren und die so auch der ordnungspolitischen
Einflussnahme durch die staatliche Gesetzgebung
schwerer zugänglich sind.
Aus
diesen Tatbeständen und Entwicklungen ergeben sich
für die BWL u.a. folgende Fragen:
- Was ist hierbei
gesetzmäßig?
- Wie wird sich
Betriebswirtschaft unter den Bedingungen des
E-Commerce und des
E-Business künftig gestalten?
- Wie sind die
Chancen des Wirtschaftens im
EU-Binnenmarkt für die Gestaltung der
Betriebswirtschaft zu nutzen?
- Welche
internationalen Standards in der handels- und
steuerrechtlichen Rechnungslegung der
Unternehmen (z.B.
GAAP,
IFRS) werden sich durchsetzen?
- Welche
Konsequenzen ergeben sich daraus für Lehre und
Praxis der Betriebswirtschaft?
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