Betriebswirtschaftslehre Weiter Zurück Schließen

Als Betriebswirtschaftslehre (BWL) wird jenes Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften bezeichnet, das sich damit befasst, Gesetzmäßigkeiten und Zusammenhänge im mikroökonomischen wirtschaftlichen Handeln von Betrieben bzw. Unternehmen - als willensgesteuertes menschliches Verhalten - aufzudecken, zu beschreiben und für die Ableitung von Entscheidungen zur praktischen Gestaltung der Betriebswirtschaft von Unternehmen aufzubereiten.

Aus dieser Bestimmung des Inhaltes und des Gegenstandes der Betriebswirtschaftslehre soll sichtbar werden, dass die BWL vor allem drei Arbeitsrichtungen verfolgt:

  • als beschreibende (deskriptive) Betriebswirtschaftslehre hat sie die Aufgabe, alle relevanten Tatbestände und Sachbeziehungen aufzuführen und in ihrem Systemzusammenhang zu ordnen, die das wirtschaftliche Handeln der Unternehmen im Kontext zu seiner Umwelt initiieren, fördern oder hemmen,
  • als erklärende (explikative) Betriebswirtschaftslehre hat sie die Aufgabe, das zielorientierte, rationale Handeln und Verhalten der Unternehmen mit den dahinter stehenden Gesetzmäßigkeiten für Theorie und Praxis transparent zu machen und
  • als normative (präskriptive) Betriebswirtschaftslehre hat sie schließlich die Aufgabe, Handlungsempfehlungen für die Gestaltung der Praxis der Betriebswirtschaft der Unternehmen abzuleiten und sichtbar zu machen, in welcher Weise handels- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen einer prosperierenden Unternehmenstätigkeit dienlich sein können oder diese eher hemmen.

Zur Strukturierung der Betriebswirtschaftslehre gibt es viele Auffassungen.

Von Bedeutung ist dabei vor allem die Unterscheidung zwischen einer Allgemeinen BWL und den verschiedenen Speziellen BWL wie Bankbetriebslehre, Baubetriebslehre, Handelsbetriebslehre , Industriebetriebslehre u.a.

Eine besondere Aufgabe erwächst der Betriebswirtschaftslehre im Hinblick auf die Erklärung und Beschreibung der Wirkungen, die sich für die Praxis der Betriebswirtschaft der Unternehmen vor allem aus

  1. die Globalisierung der Wirtschaft ,
  2. dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und
  3. aus der weiteren Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro als einheitlicher Währung im EWU-Wirtschaftsraum ergeben.

Der wirtschaftliche Aktionsrahmen der Unternehmen verlässt die Grenzen nationaler Volkswirtschaften, es entstehen ‚ortlose' Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen im globalen Maßstab und zum Teil bereits in virtuellen Märkten realisieren und die so auch der ordnungspolitischen Einflussnahme durch die staatliche Gesetzgebung schwerer zugänglich sind.

Aus diesen Tatbeständen und Entwicklungen ergeben sich für die BWL u.a. folgende Fragen:

  • Was ist hierbei gesetzmäßig?
  • Wie wird sich Betriebswirtschaft unter den Bedingungen des E-Commerce und des E-Business künftig gestalten?
  • Wie sind die Chancen des Wirtschaftens im EU-Binnenmarkt für die Gestaltung der Betriebswirtschaft zu nutzen?
  • Welche internationalen Standards in der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung der Unternehmen (z.B. GAAP, IFRS) werden sich durchsetzen?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Lehre und Praxis der Betriebswirtschaft?