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Als Barreserve wird der von den
Kreditinstituten (Banken) gehaltene Vorrat an Zentralbankgeld
in Form der Mindestreserve und Überschussreserve
sowie (geringer) Kassenbestände bezeichnet.
Zu einen umfasst die Barreserve somit jenes
Geld, das im Tresor oder der Kasse der Bank lagert
und das für den täglichen Bedarf der Bank genutzt
wird, und zum anderen umfassen die Barreserven auch
die kurzfristig verfügbaren Einlagen bei der
Deutschen Bundesbank bzw. bei der Europäischen
Zentralbank. Zu den Barreserven gehören
jedoch keine Kundengelder oder Einlagen von Kunden,
denn diese Gelder stellen sachlich Verbindlichkeiten
der Bank dar!
Da Barreserven für die Reserven
für eine Bank gewissermaßen "totes Geld" darstellt,
werden Barreserven oftmals kurzfristig in
Wertpapieren oder andere kurzläufige Anlegen
angelegt. Dies betrifft
zum Beispiel die sogenannte
“Über-Nacht-Refinanzierung” über die Europäische
Zentralbank. Dem soll jedoch durch die
Zinspolitik der
EZB ("Negativ-Zinsen") ein Riegel vorgeschoben
werden!
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