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Als Bauwerk bezeichnet man ein
unbewegliches, mit dem Erdboden verbundenes Objekt,
das durch Einsatz menschlicher
Arbeit,
entsprechender Baustoffe sowie
Ausrüstungsgegenstände erstellt wurde.
Bauwerke sind Ergebnisse von Projektierungs- und von
Bauleistungen, die im Auftrag eines
Auftraggebers durch einen oder mehrere
Auftragnehmer ausgeführt wurden.
Betriebswirtschaftlich gesehen stellen Bauwerke
realisierte
Investitionsobjekte dar, deren
Vorbereitung und Durchführung ein bauspezifisches
Projektmanagement sowie die strikte Umsetzung der
Vorschriften und Normen des - in der Regel -
länderspezifisches Baurechts erfordern.
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