Bauwerk Weiter Zurück Schließen

Als Bauwerk bezeichnet man ein unbewegliches, mit dem Erdboden verbundenes Objekt, das durch Einsatz menschlicher Arbeit, entsprechender Baustoffe sowie Ausrüstungsgegenstände erstellt wurde.

Bauwerke sind Ergebnisse von Projektierungs- und von Bauleistungen, die im Auftrag eines Auftraggebers durch einen oder mehrere Auftragnehmer ausgeführt wurden.

Betriebswirtschaftlich gesehen stellen Bauwerke realisierte Investitionsobjekte dar, deren Vorbereitung und Durchführung ein bauspezifisches Projektmanagement sowie die strikte Umsetzung der Vorschriften und Normen des - in der Regel - länderspezifisches Baurechts erfordern.