Buchhaltung Weiter Zurück Schließen

Als Buchhaltung bezeichnet man in Unternehmen jene Organisationseinheit, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Buchführung und ggf. weiterer Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens (Kostenrechnung, Berichtswesen u. a.) verantwortlich ist.

In der Buchhaltung sind

  1. die Systembücher (Inventar- und Bilanzbuch, Grundbuch, Hauptbuch) sowie
  2. die Nebenbücher (Kontokorrentbuch, Lagerbuch, Wechselbuch, Lohn- und Gehaltsbuch, Anlagenbuch, Kassenbuch)

zu führen.

In kleineren Unternehmen wird die Buchhaltung oft von externen Spezialisten (Steuerberater, Buchführungs-Dienstleister) wahrgenommen, was einerseits Vorteile (zum Beispiel im Hinblick auf die Senkung der Personalkosten) hat, andererseits aber auch mit Problemen verbunden ist (zuverlässiger Transport der Belege, Zeitverzug in der Abbildung des realen Unternehmensgeschehens durch die Buchführung u. a.).