Digitale Signatur Weiter Zurück Schließen

Als digitale Signatur werden Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines elektronischen Dokuments sowie der Authentizität des Absenders dieses Dokuments bezeichnet.

Die digitale Signatur wird mit Hilfe einer Chip-Karte und einem Kartenlesegerät durch die mathematische Verknüpfung eines Textes mit einem persönlichen, geheimen Schlüssel erzeugt.

Der Empfänger kann diese Signatur mit einem speziellen öffentlichen Signaturschlüssel prüfen.
Wichtig ist die eindeutige Zuordnung des öffentlichen Schlüssels zum Inhaber. Dieser wird von einer Zertifizierungsstelle bestätigt.
Die Zertifizierungsstellen unterliegen einer Haftungspflicht und müssen sich entsprechend versichern, um für mögliche Schäden aufzukommen. Gleichzeitig haben die Betreiber der Trustcenter für den Sicherheitsstandard der elektronischen Signatur zu garantieren und müssen bei grober Gefährdung mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen.
Das deutsche Signaturgesetz (SigG), welches an die entsprechende EU-Richtlinie angepasst wurde, ist im Mai 2001 in Kraft getreten. Darin wird der Rechtsrahmen für die technische und organisatorische Gleichstellung der elektronischen Signatur mit der eigenhändigen Unterschrift in Fragen der rechtsgültigen Kommunikation über Netze präzisiert.

Die konsequente Einführung der chipkartenbasierten elektronische Signatur - als "qualifizierte Signatur" - hat die weitere Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs in allen Bereichen (B2C, B2B u. a.) gefördert.