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Das Disagio (auch Damnum) genannt,
ist ein Auszahlungsverlust.
Wird
beispielsweise ein Darlehen über 100 000 EUR zum
Kurs von 95 % ausgezahlt, dann erhält der
Darlehensnehmer real nur 95 000 EUR, getilgt werden
müssen jedoch 100 000 EUR.
Seinem Inhalt nach
ist das Disagio eine einmalige
Zinszahlung für die
Kapitalüberlassung, die - betriebswirtschaftlich
betrachtet - auf die gesamte Laufzeit des
Darlehens
verteilt wird.
Das Disagio ist - handels- und
steuerrechtlich - beim Darlehensnehmer als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten einzuordnen und über
die Laufzeit des Darlehens abzuschreiben. Diese
Aktivierung ist jedoch nur im Jahr der
Darlehensaufnahme möglich.
Siehe auch:
Agio. |
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