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Doppik ist ein Kunstwort, das den
Begriff doppelte Buchführung als
DOPPelte Buchführung in
Konten
abkürzt.
In Abgrenzung zu dem klassischen
Zwei-Komponenten-System der in der Privatwirtschaft
üblichen doppelten Buchführung mit a) der
Bilanz
und b) der
Gewinn- und Verlustrechnung wird bei dem Konzept
des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
im Bereich der öffentlichen Verwaltung ein
Drei-Komponenten-Modell verwendet.
Dieses
System umfasst a) die Vermögensrechnung (entspricht
der Bilanz), b) die Ergebnisrechnung (entspricht der
Gewinn- und Verlustrechnung) und c) die
Finanzrechnung (entspricht vereinfacht der
klassischen kameralen Rechnung, ist aber auf das
Modell der Kapitalflussrechnung ausgerichtet).
Problematisch an der Umstellung auf die DOPPIK
ist allerdings, dass fast jedes Bundesland divergierende
Rechtsvorschriften erlassen hat.
Daraus
folgt, dass es in Deutschland keine einheitlichen
Gliederungs- und Bewertungsregeln für die Doppik
gibt. Dadurch wird die Finanzstatistik nicht mehr
mit einheitlich strukturierten und zuverlässigen
Daten versorgt.
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