Eigentum Weiter Zurück Schließen

Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Eigentümer ist der, dem die Sache rechtlich gehört, im Unterschied zum Besitzer, der die Sache tatsächlich hat.

Das Eigentum wird durch das Gesetz geschützt (siehe z. B. §§ 858, 859, 861, 862, 903 BGB). 

Im Wirtschaftsverkehr spielt die Unterscheidung von Eigentum und Besitz vor allem beim Lieferantenkredit (Eigentumsvorbehalt), bei Sicherheiten (Pfand, Sicherungsübereignung), beim Leasing u. a. eine besondere Rolle.

Siehe auch: Besitz.