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Eigentum
ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Eigentümer ist der, dem die Sache rechtlich
gehört, im Unterschied zum Besitzer, der die Sache
tatsächlich hat.
Das Eigentum wird
durch das Gesetz geschützt (siehe z. B. §§ 858, 859,
861, 862, 903
BGB).
Im Wirtschaftsverkehr
spielt die Unterscheidung von Eigentum und Besitz
vor allem beim Lieferantenkredit (Eigentumsvorbehalt),
bei Sicherheiten (Pfand, Sicherungsübereignung),
beim Leasing u. a.
eine besondere Rolle.
Siehe auch:
Besitz.
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