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Eigenleistung, aktivierte |
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Als aktivierte
Eigenleistung ist jene betriebliche
Leistung
auszuweisen, die nicht für den
Absatz bestimmt ist,
sondern anstelle einer Fremdleistung von Unternehmen
selbst erzeugt und selbst beansprucht wird.
Beispiele:
Eigenreparaturen an Maschinen und Anlagen,
selbsterstellte Anlagen, selbsterstellte Energie zur
Nutzung im Unternehmen und dgl.
Die Eigenleistung ist zu
Herstellungskosten zu bewerten. In der
Erfolgsermittlung nach dem
Gesamtkostenverfahren ist die aktivierte
Eigenleistung das notwendige Korrektiv zur Sicherung
der Vergleichbarkeit der
Erfolgsermittlung nach dem
Umsatzkostenverfahren.
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