Eigenleistung, aktivierte Weiter Zurück Schließen

Als aktivierte Eigenleistung ist jene betriebliche Leistung auszuweisen, die nicht für den Absatz bestimmt ist, sondern anstelle einer Fremdleistung von Unternehmen selbst erzeugt und selbst beansprucht wird.

Beispiele: 

Eigenreparaturen an Maschinen und Anlagen, selbsterstellte Anlagen, selbsterstellte Energie zur Nutzung im Unternehmen und dgl.

Die Eigenleistung ist zu Herstellungskosten zu bewerten. In der Erfolgsermittlung nach dem Gesamtkostenverfahren ist die aktivierte Eigenleistung das notwendige Korrektiv zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Erfolgsermittlung nach dem Umsatzkostenverfahren.