Einzelwertberichtigung Weiter Zurück Schließen

Unter Einzelwertberichtigungen sind Abschreibungen auf einzelne Forderungen zu verstehen, um das spezielle, in der Person des Schuldners liegende Risiko bei der Ermittlung des Forderungsbestandes im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zu erfassen.

Dies betrifft zum Beispiel das Risiko der Verzögerung oder gar des Ausfalls der Begleichung einer Forderung, das Wechselkursrisiko im Exportgeschäft und dgl.

Falls bei einem großen Forderungsbestand die Ermittlung der notwendigen Einzelwertberichtigungen zu aufwendig ist, kann eine Zusammenfassung der Risiken zu Risikoklassen vorgenommen werden, um dann - unter Bezugnahme auf Vergangenheitsdaten - eine pauschale Einzelwertberichtigung zu ermitteln.

Eine solche pauschale Einzelwertberichtigung ist jedoch nicht mit der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen zu verwechseln, da letztere sich nicht auf einzelne Risiken, sondern auf ein allgemeines Kreditrisiko bezieht.