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Unter
Einzelwertberichtigungen sind
Abschreibungen
auf einzelne
Forderungen zu verstehen, um das spezielle, in
der Person des Schuldners liegende Risiko bei der
Ermittlung des Forderungsbestandes im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten
zu erfassen.
Dies
betrifft zum Beispiel das Risiko der
Verzögerung oder gar des Ausfalls der Begleichung
einer Forderung, das Wechselkursrisiko im Exportgeschäft
und dgl.
Falls bei einem
großen Forderungsbestand die Ermittlung der
notwendigen Einzelwertberichtigungen zu aufwendig
ist, kann eine Zusammenfassung der Risiken zu
Risikoklassen vorgenommen werden, um dann - unter
Bezugnahme auf Vergangenheitsdaten - eine
pauschale Einzelwertberichtigung zu ermitteln.
Eine solche pauschale
Einzelwertberichtigung ist jedoch nicht mit der
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen zu
verwechseln, da letztere sich nicht auf einzelne
Risiken, sondern auf ein allgemeines
Kreditrisiko bezieht.
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