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Eine Instanz
ist eine Stelle in der
Aufbauorganisation von Unternehmen, z. B. eine
Abteilung oder ein Dezernat, die mit
Führungs-
und
Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist.
Die der jeweiligen Instanz untergeordneten Stellen
haben überwiegend Ausführungsaufgaben zu erledigen.
An eine Instanz wird die Erwartung gerichtet,
dass hier Probleme eigenständig erkannt und
entsprechende Problemlösungen eigenständig
erarbeitet und durchgesetzt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein angemessener
Handlungs- und
Entscheidungsspielraum, vor allem hinsichtlich
der Inanspruchnahme von
Ressourcen (Personal, Sachmittel, finanzielle
Mittel) sowie eine ausreichende
Entscheidungskompetenz besteht.
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